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      Revidiertes Schweizer DSG verlangt bessere Datenschutzmassnahmen

      Revidiertes Schweizer DSG verlangt bessere Datenschutzmassnahmen

      Ab dem 1. September 2023 tritt das überarbeitete Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) in Kraft und legt allen Schweizer Unternehmen bedeutende neue Datenschutzpflichten auf. Diese müssen insbesondere bei der Verarbeitung von Personendaten beachtet werden.

      Grundsätze des Datenschutzes

      Es gilt: Personendaten sind aus IT-Systemen zu löschen, sobald der Zweck entfällt, für den diese erhoben wurden. Diese Pflicht ergab sich bereits aus dem Verhältnismässigkeitsgrundsatz nach bisherigem Recht. Neu gibt es im revidierten DSG jedoch Strafbestimmungen, deren Verletzung zu hohen Strafzahlungen von bis zu CHF 250.000 führen können. Diese Strafen richten sich an den jeweiligen Verantwortlichen im Unternehmen und sind von diesem als private Person zu bezahlen.

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