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      24h Lieferantenwechsel: Herausforderungen und Neuerungen für Energieversorger

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      Die Festlegung schafft die Rahmenbedingungen, um den gesetzlichen Vorgaben aus § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Rechnung zu tragen. Diese besagen, dass spätestens ab dem 1. Januar 2026 der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels binnen 24 Stunden durchführbar und an jedem Werktag möglich sein muss. Ebenso beinhaltet die Festlegung umfassende Änderungen an der GPKE/WIM und hat somit enorme Auswirkungen auf die Geschäftsprozesse der Energieversorger – und das über alle Marktrollen hinweg.

      Wir möchten Sie hier in den nächsten Wochen zu den wesentlichen Änderungen umfassend informieren. Dazu zählen:

      1. Abschaffung der asynchronen Bilanzierung

      2. Beschreibung der Zuordnungsprozesse

      3. Stammdatenprozesse (folgt in Kürze)

      4. Änderungen der WIM

      5. Relevante Datenformate LFW 24h in der Übersicht (folgt in Kürze)

       

      1. Abschied vom Asynchronmodell


      Mit der Einführung des LFW24 wird das Asynchronmodell der SLP-Bilanzierung abgelöst. Das bedeutet, dass ab dem 04.04.2025 die Bilanzierung und Netznutzung synchron laufen müssen. Ist dies noch nicht gegeben, müssen Bilanzierungsende und/oder -beginn über eine Stammdatenänderung bis spätestens 07.04.2025 00:00 angepasst werden.

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      Netzbetreiber (NB) sind in der Pflicht, etwaige Asynchronitäten zu identifizieren und mittels UTILMD an die Marktpartner zu kommunizieren. Der Marktpartner Lieferant (LF) ist über die geänderten Bilanzierungszeiträume zu informieren sowie der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), sofern dieser die Aggregationsverantwortung über Anlagen mit verbauten intelligenten Messsystemen hat. Für die Änderungsmeldungen sind die UTILMD Nachrichten mit den Prüfidentifikatoren 55126 (Abrechnungsdaten Bilanzkreisabrechnung von NB an LF) und 55613 (Abrechnungsdaten Bilanzkreisabrechnung von NB an ÜNB) relevant.

      Einführungsszenario vom BDEW

      Um die Anpassungen zu erleichtern, stellt der BDEW im Einführungsszenario sieben verschiedene Szenarien vor, die den Ablauf in unterschiedlichen Fällen veranschaulichen.

      Wichtig ist dabei, dass ab dem 04.04 die Bilanzierungszeitscheibe zur Netznutzungssicht synchron verläuft. Asynchronitäten zwischen der Sicht Netznutzung und Bilanzierung, die vor dem Stichtag abgebildet sind, bleiben von der Korrektur unberührt.

      Auslieferungen SAP Business Suite/ECC zum 04.04.2025

      Für die Anpassung der Zeitscheiben wird eine neue Tabelle (PERIOD_TYPE) zur Verfügung gestellt. Die relevanten Tabellen werden um die Referenz auf die Zeitscheiben erweitert. Das Befüllen der Zeitscheibentabelle ist im Kundenprojekt durchzuführen.
       
      Für die Eingangsverarbeitung (Sicht LIEF oder ÜNB) ist keine Implementierung im Standard geplant.


      2. Beschreibung der Zuordnungsprozesse


      2.1 Vorgelagerte Prozesse: Ermittlung der MaLo-ID


      Die Festlegung BK6-22-024 (GPKE) sieht die Ermittlung der MaLo-ID zur Marktlokation für den Lieferanten (LF) als vorbereitenden Prozess zu den Initial- bzw. Zuordnungsprozessen (Kündigung, Lieferbeginn, Geschäftsdatenanfrage) vor. Die Kommunikation zwischen dem Lieferanten und Verteilnetzbetreiber (VNB) hat über entsprechende vom BDEW veröffentlichte API-Webdienste zu erfolgen.

      de-blog-24h-lfw-zuordnungsprozesse

      Auswirkungen auf Abläufe bei Lieferanten & Verteilnetzbetreiber

      Die MaLo-ID ist in den Initialprozessen für die Sparte Strom damit künftig obligatorisch. Deshalb prüft der LF im Zuge der Anfrage zum Lieferbeginn oder zur Kündigung bzw. bei einer Geschäftsdatenanfrage, ob diese vorliegt. Falls das nicht der Fall ist, startet der LF den Vorprozess zur Ermittlung der MaLo-ID zur Marktlokation und übersendet seine vorliegenden Daten (z.B. Adresse, Zählernummer, Tranchen-ID) an den VNB. Dieser antwortet unter Berücksichtigung einer 2-Stunden-Frist positiv oder negativ, je nachdem ob anhand der übermittelten Parameter die MaLo-ID identifiziert werden konnten. Im Positivfall werden sämtliche assoziierten Stammdaten (MeLo-ID’s, Tranchen-ID’s, Marktpartner etc.) dem LF über die Antwort bereitgestellt.

      Notwendige systemseitige Anpassungen

      Aus Systemsicht der beteiligten Marktrollen LF und VNB empfiehlt es sich, den Prozess zur Ermittlung der MaLo-ID zur Marktlokation dahingehend zu implementieren, dass der LF diesen starten und den Initialprozess auslösen kann. Der VNB hingegen muss die Anfrage vom LF gemäß Entscheidungsbaumdiagramm (E_0594_Anfrage vom LF prüfen) verarbeiten und antworten.

      Für die Sichten des LF und VNB bietet Natuvion in Form eines Projektbeschleunigers entsprechende Prozesse auf Basis des Common Layers (CL) im SAP ECC an. Die Übertragungstechnologie zwischen System und API-Webdienst (z.B. via IDOC, ODATA, RFC) ist hierbei offengehalten – die erforderlichen Erweiterungsbausteine für das Schnittstellen-Mapping werden bereitgestellt.

      2.2 Änderungen an bestehenden Lieferanten-Zuordnungsprozessen

      In der Energiewirtschaft spielen präzise und effiziente Zuordnungsprozesse eine zentrale Rolle, um einen reibungslosen Ablauf zwischen Lieferanten, Netzbetreibern und Marktteilnehmern zu gewährleisten. Im Zuge des beschleunigten Lieferantenwechsels in 24h (BK6-22-024) wurden zahlreiche Änderungen an den bestehenden Prozessen vorgenommen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Anpassungen:

      1. Lieferbeginn

      • Modularer Aufbau der Prozesse
        Die größte Änderung, die es ermöglicht, den Prozess innerhalb von 24h abzuwickeln, ist der modulare Zuschnitt der Lieferantenzuordnungsprozesse. Die Ermittlung der Marktlokations-ID ist nun dem Lieferbeginn-Prozess vorgelagert. Die Bilanzierungs-, Netznutzungs- und Gerätedaten sind dem Prozess nachgelagert. Die benötigten Daten für den Prozess sind somit deutlich reduziert. Diese Datenreduktion erhöht die Effizienz und minimiert potenzielle Fehlerquellen.

      • Kein rückwirkender Ein- und Auszug mehr möglich
        Durch die neuen Regelungen sind rückwirkende Ein- und Auszüge jedoch nicht mehr zulässig. Dies dient laut der BNetzA zum Schutz der Kundendaten und ist der technischen Unmöglichkeit einer rückwirkenden Parametrierung eines intelligenten Messsystems geschuldet.

      2. Kündigungen, Neuanlagen, Lieferende, EoG

      Aufgrund der Einführung des vorgelagerten Prozesses zur Identifikation der Marktlokation fällt bei den Lieferanten im Kündigungsprozess die Identifikation des Zählpunktes mit den Kunden-, Adress-, und Gerätedaten aus. Damit bleibt der Fokus lediglich auf der Prüfung der Vertragsbindung.  

      Der Neuanlagen-Prozess wurde als separater Use Case im GPKE erfasst und die Abwicklung innerhalb von 24h trifft hier nicht zu. Allerdings beabsichtigt die Beschlusskammer die Abschaffung des Formulars zur Erstzuordnung von Neuanlagen in einem Folgeverfahren.  

      Bei dem Ersatz-/Grundversorgungsprozess (EoG) darf der Netzbetreiber zukünftig den Prozess frühestens einen Werktag vor der Zuordnung anstoßen. Dadurch sollten die durch kurzfristige Anschlussverträge entstehenden prozessualen Fehler reduziert werden. Außerdem darf der Netzbetreiber, wenn der EoG-Versorger nicht fristgerecht antwortet, die Zuordnung der Malo vornehmen.  

      Analog zu dem Lieferbeginn werden die Netznutzungs- und Bilanzkreisabrechnungsdaten aus dem Lieferende ausgegliedert und in separaten Prozessen und Nachrichten beendet. Die Abwicklung des Prozesses ist mit dem Beschluss auch deutlich beschleunigt worden, z.B. innerhalb eines Werktages für die Abmeldung durch den Lieferanten.

      2.3 Nachgelagerte Prozesse: Abrechnungs- und Gerätedaten

      Die Abwicklung der Prozesse in der Energiewirtschaft, u.a. bei der Gerätekonfiguration und bei der Netznutzungs- und Bilanzkreisabrechnung, hat in den letzten Jahren erheblich an Komplexität gewonnen. Um den Anforderungen eines dynamischen Marktes gerecht zu werden und um den Lieferantenwechsel innerhalb von 24h zu ermöglichen, wurden u.a. folgende Änderungen vorgenommen:

      1. Abrechnungsdaten Netznutzungs- und Bilanzkreisabrechnung  

      Sowohl die Netznutzungsabrechnungsdaten wie beispielsweise die Termine der Netznutzung und die Gruppenartikel-ID als auch die Bilanzkreisabrechnungsdaten wie beispielsweise der jährliche Verbrauch, die Regelzone, der Bilanzkreis und die Profildaten sind nicht mehr Teil des Lieferbeginnprozesses, sondern werden in separaten Use Cases behandelt und ausgetauscht.

      Die neuen Prozesse werden nicht nur aus dem Lieferbeginn bzw. der Zuordnung der Marktlokation angestoßen, sondern auch aus dem Lieferende bzw. der Beendigung der Zuordnung und aus der Änderung dieser Stammdaten.  

      Die Lieferanten bzw. Übertragungsnetzbetreiber sollten nicht nur die Abrechnungsdaten prüfen und in ihrem System hinterlegen, sondern auch dem Netzbetreiber eine Qualitätsrückmeldung zum Inhalt der Daten geben. Der Netzbetreiber gibt dann im Fall einer Abweichung sein Bearbeitungsstand zurück. Mit diesen Änderungen wird der bestehende Prozess zur Stammdatensynchronisation obsolet. 

      Gerundet werden die Prozesse mit einem neuen Bestellprozess, mit dem der LF die Netznutzung- und der ÜNB die Bilanzkreisabrechnungsdaten bei dem NB ändern können.      

      Hier gelten generell auch straffe Prozessfristen, so muss z.B. der Netzbetreiber spätestens um 00:00 Uhr des 1.Tages bei einer neuen Zuordnung eines Lieferanten zu einer verbrauchenden Marktlokation den Versand der Daten anstoßen.

      2. Einrichtung der Konfiguration

      Die im Rahmen des Universtalbestellprozesses eingeführten Prozesse zur Bestellung, Änderung und Beendigung einer Konfiguration werden mit einem neuen Use Case „Einrichtung der Konfiguration einer Zuordnung eines LF zu einer Malo bzw. Tranche“ ergänzt. Analog zu den Netznutzungs- und Bilanzkreisdaten startet der Netzbetreiber nach der Zuordnung den Prozess und teilt dem Messstellenbetreiber die einzurichtende Konfiguration mit. Letzterer richtet sie ein und sendet im Anschluss die Stammdatenänderung (Geräte- und Konfigurationsdaten).

      Die nachfolgende Grafik fasst die wesentlichen Prozesse um den 24h Lieferantenwechsel, aufgeteilt in Zuordnung, vor- und nachgelagerte Prozesse, zusammen. Sie zeigt auch, welche Use Cases neu bzw. geändert sind.

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      4. Änderungen im Wechselprozess des Messwesens (WiM)

      Die Wechselprozesse im Messwesen (WiM) wurden angepasst, um die Abläufe effizienter und transparenter zu gestalten. In diesem Zuge wurde die aus einer Fassung bestehende WiM auch in die zwei Teile „Basisprozesse“ und „Übermittlung von Werten“ unterteilt. Die wichtigsten Änderungen sehen wir uns im Folgenden an.

      4.1 Neue Fristen und Terminologie

      Durch die Folgeanpassungen aus den GPKE-Prozessen gibt es Änderungen an den zeitlichen Bezugspunkten für Fristen sowie Fristverkürzungen. Neu eingeführt wurde der Tag/Zeitpunkt des Empfangs der Übertragungsdatei (ÜT) und Zuordnungsbeginn/-ende als Bezugspunkte für die Fristen. Der Zeitpunkt für den Gerätewechsel, die Geräteübernahme oder das Ende des Messstellenbetriebs wird künftig immer auf 00:00 Uhr festgelegt.

      4.2 Änderungen in den bestehenden Prozessen

      Beginn des Messstellenbetriebs

      • Antwort auf Anmeldung: Die Informationen zur Aggregationsverantwortung der Energiemengen wurden entfernt, da sie keine Auswirkung auf die Formate haben. Neu ist, dass die Informationen zum Ableseturnus und Ableseintervall jetzt klar und direkt in den Mitteilungen an den MSB aufgeführt werden, anstatt nur über Messproduktcodes zugänglich zu sein.

      • Übermittlung der Berechnungsformel: Der Netzbetreiber (NB) übermittelt dem neuen MSB (MSBN) die Berechnungsformeln nicht nur für jede Marktlokation, sondern auch für Netzlokationen im Lokationsbündel.

      • Vorläufige Anmeldebestätigung: Die Einschränkung für die erstmalige Einrichtung oder Wiederinbetriebnahme entfällt. Der Prozess greift nun in allen Fällen.

      • Scheitern der Zuordnung (neuer Schritt): Informationen über das Scheitern der Zuordnung werden nun parallel auch an den Lieferanten (LF) übermittelt (PID: 21011 WIM-Statusmeldung) und nicht nur an den alten MSB (MSBA).

      • Scheitern des Gesamtvorgangs (neuer Schritt): Auch das Scheitern des Gesamtvorgangs wird parallel an MSBN, MSBA und LF übermittelt (PID: 21013 WIM-Statusmeldung).

      Ende des Messstellenbetriebs

      • Abmeldung: Die Frist bleibt unverändert. Bei einer Stilllegung muss die Abmeldung unverzüglich erfolgen, und das Zuordnungsende tritt am Folgetag (00:00 Uhr) nach dem Geräteaustausch ein.

      • Antwort auf Abmeldung: Die Frist bleibt auch hier unverändert. Wenn nur die Messlokation (MeLo) stillgelegt wird, bestätigt der NB das gewünschte Zuordnungsende. Bei der Stilllegung der Marktlokation (MaLo) erfolgt die Abmeldung ohne Angabe eines Zuordnungsendes. Das Zuordnungsende des MSB wird über den GPKE-Prozess „Lieferende von NB an LF“ abgewickelt. Der MSB muss bis zum Zuordnungsende ggf. Nullwerte übermitteln und die Ausbaustände zum Geräteausbau melden.

      Gerätewechsel

      Die Zählerstände werden nun nur noch bei kME oder mME mit Wirkarbeitsmessung erfasst. Im vorherigen Prozess wurden die Zählerstände bei allen nicht fernausgelesenen kME und mME erfasst.

      Messlokationsänderung bei kME, mME inkl. iMS-Einbau, Erweiterung und Parametrierung

      Messlokationsänderung vom LF an MSB: Eine zusätzliche Vorbedingung aus dem GPKE-Teil 2 erlaubt es dem LF, eine Änderung der Gerätetechnik zu beauftragen, wenn die vorhandene Technik nicht ausreicht und eine Vollmacht vorliegt (laut Codel. iMS bzw. kME RLM). Der Prozessidentifikator PID 17003 regelt die Beauftragung durch LF/NB an den MSB, wobei die Eingangsbestätigung nach einer Fristprüfung von mindestens 20 Werktagen erfolgt.

      Anpassungen in MSCONS-Nachrichten

      Im Rahmen der Änderungen wird das Segment SG1 RFF + Z30 bei MSCONS-Nachrichten mit dem Prüfi 13017 nicht mehr vorhanden sein. Dafür wird im MSCONS AHB das Kapitel 13 eingeführt, das die Ereignisse für die Wertbereitstellung und die Übertragung von Zählerständen beschreibt. Diese Änderung erfolgt aufgrund von Vorgaben der Bundesnetzagentur. Zudem wird bei der SG10 DTM Ablesedatum eine neue Bedingung eingeführt: Bei Angabe einer Konfigurations-ID entfällt die Angabe des Ablesedatums, da keine tatsächliche Ablesung vor Ort stattfindet.

      Zusätzliche Hinweise

      Folgende Prozesse wurden angepasst, ohne die tatsächlichen Fristen zu ändern. Der Tag des Empfangs der Übertragungsdatei (ÜT) dient nun als neuer Fristenbezugspunkt, und die Terminologie wurde auf Zuordnungsbeginn/-ende umgestellt:

      • Beginn des Messstellenbetriebs

      • Ende des Messstellenbetriebs

      • Gerätewechsel

      • Geräteübernahme

      • Messlokationsänderung bei kME, mME inkl. iMS-Einbau, Erweiterung und Parametrierung: „Messlokationsänderung vom NB an MSB“, „Messlokationsänderung vom LF an MSB“

      • Ersteinbau einer mME bzw. iMS in eine bestehende Messlokation

      4.3 Neue WiM-Prozesse für den LFW24

      Die Prozesse für den Messstellenbetrieb mit intelligenten Messsystemen (iMS) im Rahmen der LFW24-Änderungen wurden angepasst, um die Kommunikation und Abrechnung zwischen dem Messstellenbetreiber (MSB) und dem Netzbetreiber (NB) effizienter und transparenter zu gestalten. Im Folgenden werden die zwei Prozesse beschrieben:

      Übermittlung des Preisblatts „Messstellenbetrieb mit iMS“

      Die Übermittlung des elektronischen Preisblatts für den Messstellenbetrieb mit intelligenten Messsystemen (iMS) erfolgt vom Messstellenbetreiber (MSB) an den Netzbetreiber (NB). Dieser Prozess tritt in Kraft, wenn das Preisblatt dem NB nicht vorliegt oder sich Preiskomponenten geändert haben. Das Ziel des Prozesses ist es, einen fehlerfreien und kontinuierlichen Austausch von Preisblättern sicherzustellen, damit die Abrechnung des Messstellenbetriebs immer auf aktuellen Daten basiert.

      Sobald die EDIFACT-Kommunikation zwischen MSB und NB aktiv ist, muss das Preisblatt unverzüglich übermittelt werden, spätestens aber 3 Werktage nach Aufbau der EDIFACT-Kommunikation. Bei Änderungen der Preiskomponenten muss das geänderte Preisblatt spätestens 20 Werktage vor Inkrafttreten der Änderung an den NB gesendet werden. Diese Fristen gewährleisten, dass die Preisdaten rechtzeitig aktualisiert und verarbeitet werden können. Falls das Preisblatt unvollständig oder in einer falschen Version übermittelt wird, muss es erneut gesendet werden, um den Prozess fortzusetzen.

      Durch diese strikte Fristenregelung wird sichergestellt, dass sowohl der MSB als auch der NB immer mit den korrekten Preisdaten arbeiten, was eine reibungslose und zeitnahe Abrechnung ermöglicht.

      Abrechnung des Messstellenbetriebs mit iMS gegenüber dem NB

      Dieser Prozess regelt, wie der Messstellenbetreiber (MSB) den Betrieb von intelligenten Messsystemen (iMS) gegenüber dem Netzbetreiber (NB) abrechnet. Ziel ist es, dass die gestellte Rechnung vom NB akzeptiert und die Zahlung ordnungsgemäß durchgeführt wird.

      Bevor der MSB die Rechnung stellen kann, müssen einige Vorbedingungen erfüllt sein: Der NB muss die geltenden Entgelte über ein elektronisches Preisblatt erhalten haben, und mindestens eine Messlokation der Marktlokation muss mit einem iMS ausgestattet sein. Zudem müssen alle Leistungen korrekt über die Stammdatenprozesse zwischen MSB und NB ausgetauscht worden sein. Sobald diese Bedingungen erfüllt sind, kann der MSB die Rechnung unverzüglich stellen. Der NB muss darauf ebenfalls unverzüglich antworten, spätestens jedoch 4 Werktage vor dem Zahlungsziel. Diese Fristen sorgen dafür, dass die Abrechnung zügig und reibungslos verläuft.

      Im Erfolgsfall akzeptiert der Netzbetreiber die gestellte Rechnung und führt die Zahlung an den MSB durch. Damit ist die Abrechnung abgeschlossen. Zu den häufigsten Fehlern, die zur Ablehnung der Rechnung führen können, gehören folgende Punkte:

      • Der MSB ist nicht für die betreffende Marktlokation zuständig.

      • Es wurden falsche Messlokationstypen (mME oder kME) statt iMS abgerechnet.

      • Die angegebenen Preise stimmen nicht mit dem übermittelten Preisblatt überein.

      • Stammdaten wurden nicht korrekt übermittelt.

      Wenn einer dieser Fehler auftritt, wird der Prozess unterbrochen und die Rechnung muss korrigiert und erneut gestellt werden.

      Reklamationen werden automatisch bearbeitet. Nach dem „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ wird eine Rechnung entweder vollständig akzeptiert oder abgelehnt. Bei Fehlern erfolgt, eine automatische Stornierung und Korrektur, sodass der Prozess ohne manuelles Eingreifen fortgesetzt werden kann.

      Fazit zu den Änderungen im WiM-Prozess

      Die Anpassungen in den bestehenden WiM-Prozessen sorgen für mehr Klarheit und Transparenz, da die Fristen durch neue Bezugspunkte wie den Übertragungstag (ÜT) flexibler gestaltet werden. Gleichzeitig wurde die Terminologie präzisiert, und technische Details wie die Handhabung von Zählerständen bei kME und mME optimiert. Die neuen Prozesse für den Messstellenbetrieb mit iMS zielen darauf ab, den Datenaustausch und die Abrechnung zwischen MSB und NB zu optimieren. Durch klare Fristen, automatisierte Prüfungen und ein effizienteres Reklamationsmanagement werden Fehler minimiert und die Abwicklung beschleunigt Insgesamt machen diese Änderungen die Prozesse so effizienter und stellen sicher, dass der Wechsel im Messwesen zukunftssicher und reibungsloser abläuft.

      4.4 Änderungen bei den Datenformaten im Zusammenhang mit WiM

      Es wurden Änderungen in der Versionierung der folgenden Formate vorgenommen:

      • PRICAT AHB Version 2.0d à 2.0e: Schreibfehler, Layout u.a., die keinen Einfluss auf die inhaltliche Aussage haben.

      • INVOICE AHB Version 2.5c à 2.5d: Schreibfehler, Layout u.a., die keinen Einfluss auf die inhaltliche Aussage haben.

      • QUOTES AHB Version 2.2 à 1.0: erhält eigenständiges AHB-Dokument.

      • REQUOTE AHB Version 2.2 à 1.0a: erhält eigenständiges AHB-Dokument.

      • ORDERS AHB: Version 2.2/2.3e à 1.0a: erhält eigenständiges AHB-Dokument.

       

      Die weiteren Punkte zum 24h Lieferantenwechsel folgen in Kürze!

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