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      24h Lieferantenwechsel: Herausforderungen und Neuerungen für Energieversorger

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      Die Festlegung schafft die Rahmenbedingungen, um den gesetzlichen Vorgaben aus § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Rechnung zu tragen. Diese besagen, dass spätestens ab dem 1. Januar 2026 der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels binnen 24 Stunden durchführbar und an jedem Werktag möglich sein muss. Ebenso beinhaltet die Festlegung umfassende Änderungen an der GPKE/WIM und hat somit enorme Auswirkungen auf die Geschäftsprozesse der Energieversorger – und das über alle Marktrollen hinweg.

      Wir möchten Sie hier in den nächsten Wochen zu den wesentlichen Änderungen umfassend informieren. Dazu zählen:

      1. Abschaffung der asynchronen Bilanzierung

      2. Beschreibung der Zuordnungsprozesse

      3. Stammdatenprozesse (folgt in Kürze)

      4. Änderungen der WIM (folgt in Kürze)

      5. Relevante Datenformate LFW 24h in der Übersicht (folgt in Kürze)

       

      1. Abschied vom Asynchronmodell


      Mit der Einführung des LFW24 wird das Asynchronmodell der SLP-Bilanzierung abgelöst. Das bedeutet, dass ab dem 04.04.2025 die Bilanzierung und Netznutzung synchron laufen müssen. Ist dies noch nicht gegeben, müssen Bilanzierungsende und/oder -beginn über eine Stammdatenänderung bis spätestens 07.04.2025 00:00 angepasst werden.

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      Netzbetreiber (NB) sind in der Pflicht, etwaige Asynchronitäten zu identifizieren und mittels UTILMD an die Marktpartner zu kommunizieren. Der Marktpartner Lieferant (LF) ist über die geänderten Bilanzierungszeiträume zu informieren sowie der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), sofern dieser die Aggregationsverantwortung über Anlagen mit verbauten intelligenten Messsystemen hat. Für die Änderungsmeldungen sind die UTILMD Nachrichten mit den Prüfidentifikatoren 55126 (Abrechnungsdaten Bilanzkreisabrechnung von NB an LF) und 55613 (Abrechnungsdaten Bilanzkreisabrechnung von NB an ÜNB) relevant.

      Einführungsszenario vom BDEW

      Um die Anpassungen zu erleichtern, stellt der BDEW im Einführungsszenario sieben verschiedene Szenarien vor, die den Ablauf in unterschiedlichen Fällen veranschaulichen.

      Wichtig ist dabei, dass ab dem 04.04 die Bilanzierungszeitscheibe zur Netznutzungssicht synchron verläuft. Asynchronitäten zwischen der Sicht Netznutzung und Bilanzierung, die vor dem Stichtag abgebildet sind, bleiben von der Korrektur unberührt.

      Auslieferungen SAP Business Suite/ECC zum 04.04.2025

      Für die Anpassung der Zeitscheiben wird eine neue Tabelle (PERIOD_TYPE) zur Verfügung gestellt. Die relevanten Tabellen werden um die Referenz auf die Zeitscheiben erweitert. Das Befüllen der Zeitscheibentabelle ist im Kundenprojekt durchzuführen.
       
      Für die Eingangsverarbeitung (Sicht LIEF oder ÜNB) ist keine Implementierung im Standard geplant.


      2. Beschreibung der Zuordnungsprozesse


      2.1 Vorgelagerte Prozesse: Ermittlung der MaLo-ID


      Die Festlegung BK6-22-024 (GPKE) sieht die Ermittlung der MaLo-ID zur Marktlokation für den Lieferanten (LF) als vorbereitenden Prozess zu den Initial- bzw. Zuordnungsprozessen (Kündigung, Lieferbeginn, Geschäftsdatenanfrage) vor. Die Kommunikation zwischen dem Lieferanten und Verteilnetzbetreiber (VNB) hat über entsprechende vom BDEW veröffentlichte API-Webdienste zu erfolgen.

      de-blog-24h-lfw-zuordnungsprozesse

      Auswirkungen auf Abläufe bei Lieferanten & Verteilnetzbetreiber

      Die MaLo-ID ist in den Initialprozessen für die Sparte Strom damit künftig obligatorisch. Deshalb prüft der LF im Zuge der Anfrage zum Lieferbeginn oder zur Kündigung bzw. bei einer Geschäftsdatenanfrage, ob diese vorliegt. Falls das nicht der Fall ist, startet der LF den Vorprozess zur Ermittlung der MaLo-ID zur Marktlokation und übersendet seine vorliegenden Daten (z.B. Adresse, Zählernummer, Tranchen-ID) an den VNB. Dieser antwortet unter Berücksichtigung einer 2-Stunden-Frist positiv oder negativ, je nachdem ob anhand der übermittelten Parameter die MaLo-ID identifiziert werden konnten. Im Positivfall werden sämtliche assoziierten Stammdaten (MeLo-ID’s, Tranchen-ID’s, Marktpartner etc.) dem LF über die Antwort bereitgestellt.

      Notwendige systemseitige Anpassungen

      Aus Systemsicht der beteiligten Marktrollen LF und VNB empfiehlt es sich, den Prozess zur Ermittlung der MaLo-ID zur Marktlokation dahingehend zu implementieren, dass der LF diesen starten und den Initialprozess auslösen kann. Der VNB hingegen muss die Anfrage vom LF gemäß Entscheidungsbaumdiagramm (E_0594_Anfrage vom LF prüfen) verarbeiten und antworten.

      Für die Sichten des LF und VNB bietet Natuvion in Form eines Projektbeschleunigers entsprechende Prozesse auf Basis des Common Layers (CL) im SAP ECC an. Die Übertragungstechnologie zwischen System und API-Webdienst (z.B. via IDOC, ODATA, RFC) ist hierbei offengehalten – die erforderlichen Erweiterungsbausteine für das Schnittstellen-Mapping werden bereitgestellt.

      2.2 Änderungen an bestehenden Lieferanten-Zuordnungsprozessen

      In der Energiewirtschaft spielen präzise und effiziente Zuordnungsprozesse eine zentrale Rolle, um einen reibungslosen Ablauf zwischen Lieferanten, Netzbetreibern und Marktteilnehmern zu gewährleisten. Im Zuge des beschleunigten Lieferantenwechsels in 24h (BK6-22-024) wurden zahlreiche Änderungen an den bestehenden Prozessen vorgenommen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Anpassungen:

      1. Lieferbeginn

      • Modularer Aufbau der Prozesse
        Die größte Änderung, die es ermöglicht, den Prozess innerhalb von 24h abzuwickeln, ist der modulare Zuschnitt der Lieferantenzuordnungsprozesse. Die Ermittlung der Marktlokations-ID ist nun dem Lieferbeginn-Prozess vorgelagert. Die Bilanzierungs-, Netznutzungs- und Gerätedaten sind dem Prozess nachgelagert. Die benötigten Daten für den Prozess sind somit deutlich reduziert. Diese Datenreduktion erhöht die Effizienz und minimiert potenzielle Fehlerquellen.

      • Kein rückwirkender Ein- und Auszug mehr möglich
        Durch die neuen Regelungen sind rückwirkende Ein- und Auszüge jedoch nicht mehr zulässig. Dies dient laut der BNetzA zum Schutz der Kundendaten und ist der technischen Unmöglichkeit einer rückwirkenden Parametrierung eines intelligenten Messsystems geschuldet.

      2. Kündigungen, Neuanlagen, Lieferende, EoG

      Aufgrund der Einführung des vorgelagerten Prozesses zur Identifikation der Marktlokation fällt bei den Lieferanten im Kündigungsprozess die Identifikation des Zählpunktes mit den Kunden-, Adress-, und Gerätedaten aus. Damit bleibt der Fokus lediglich auf der Prüfung der Vertragsbindung.  

      Der Neuanlagen-Prozess wurde als separater Use Case im GPKE erfasst und die Abwicklung innerhalb von 24h trifft hier nicht zu. Allerdings beabsichtigt die Beschlusskammer die Abschaffung des Formulars zur Erstzuordnung von Neuanlagen in einem Folgeverfahren.  

      Bei dem Ersatz-/Grundversorgungsprozess (EoG) darf der Netzbetreiber zukünftig den Prozess frühestens einen Werktag vor der Zuordnung anstoßen. Dadurch sollten die durch kurzfristige Anschlussverträge entstehenden prozessualen Fehler reduziert werden. Außerdem darf der Netzbetreiber, wenn der EoG-Versorger nicht fristgerecht antwortet, die Zuordnung der Malo vornehmen.  

      Analog zu dem Lieferbeginn werden die Netznutzungs- und Bilanzkreisabrechnungsdaten aus dem Lieferende ausgegliedert und in separaten Prozessen und Nachrichten beendet. Die Abwicklung des Prozesses ist mit dem Beschluss auch deutlich beschleunigt worden, z.B. innerhalb eines Werktages für die Abmeldung durch den Lieferanten.

      2.3 Nachgelagerte Prozesse: Abrechnungs- und Gerätedaten

      Die Abwicklung der Prozesse in der Energiewirtschaft, u.a. bei der Gerätekonfiguration und bei der Netznutzungs- und Bilanzkreisabrechnung, hat in den letzten Jahren erheblich an Komplexität gewonnen. Um den Anforderungen eines dynamischen Marktes gerecht zu werden und um den Lieferantenwechsel innerhalb von 24h zu ermöglichen, wurden u.a. folgende Änderungen vorgenommen:

      1. Abrechnungsdaten Netznutzungs- und Bilanzkreisabrechnung  

      Sowohl die Netznutzungsabrechnungsdaten wie beispielsweise die Termine der Netznutzung und die Gruppenartikel-ID als auch die Bilanzkreisabrechnungsdaten wie beispielsweise der jährliche Verbrauch, die Regelzone, der Bilanzkreis und die Profildaten sind nicht mehr Teil des Lieferbeginnprozesses, sondern werden in separaten Use Cases behandelt und ausgetauscht.

      Die neuen Prozesse werden nicht nur aus dem Lieferbeginn bzw. der Zuordnung der Marktlokation angestoßen, sondern auch aus dem Lieferende bzw. der Beendigung der Zuordnung und aus der Änderung dieser Stammdaten.  

      Die Lieferanten bzw. Übertragungsnetzbetreiber sollten nicht nur die Abrechnungsdaten prüfen und in ihrem System hinterlegen, sondern auch dem Netzbetreiber eine Qualitätsrückmeldung zum Inhalt der Daten geben. Der Netzbetreiber gibt dann im Fall einer Abweichung sein Bearbeitungsstand zurück. Mit diesen Änderungen wird der bestehende Prozess zur Stammdatensynchronisation obsolet. 

      Gerundet werden die Prozesse mit einem neuen Bestellprozess, mit dem der LF die Netznutzung- und der ÜNB die Bilanzkreisabrechnungsdaten bei dem NB ändern können.      

      Hier gelten generell auch straffe Prozessfristen, so muss z.B. der Netzbetreiber spätestens um 00:00 Uhr des 1.Tages bei einer neuen Zuordnung eines Lieferanten zu einer verbrauchenden Marktlokation den Versand der Daten anstoßen.

      2. Einrichtung der Konfiguration

      Die im Rahmen des Universtalbestellprozesses eingeführten Prozesse zur Bestellung, Änderung und Beendigung einer Konfiguration werden mit einem neuen Use Case „Einrichtung der Konfiguration einer Zuordnung eines LF zu einer Malo bzw. Tranche“ ergänzt. Analog zu den Netznutzungs- und Bilanzkreisdaten startet der Netzbetreiber nach der Zuordnung den Prozess und teilt dem Messstellenbetreiber die einzurichtende Konfiguration mit. Letzterer richtet sie ein und sendet im Anschluss die Stammdatenänderung (Geräte- und Konfigurationsdaten).

      Die nachfolgende Grafik fasst die wesentlichen Prozesse um den 24h Lieferantenwechsel, aufgeteilt in Zuordnung, vor- und nachgelagerte Prozesse, zusammen. Sie zeigt auch, welche Use Cases neu bzw. geändert sind.

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      Die weiteren Punkte 3.-5. zum 24h Lieferantenwechsel folgen in Kürze!

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