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      24h Lieferantenwechsel: Alle Änderungen & Neuerungen kompakt zusammengefasst

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      Mit der Veröffentlichung der Festlegung zum beschleunigten Lieferantenwechsel in 24h (LFW24) am 21.03.2024 (BK6-22-024) stellt die Bundesnetzagentur die Energieversorger in Deutschland vor immense Herausforderungen. Die Änderungen sind zum 06.06.2025 verpflichtend. Welche das sind, darüber berichten Laura Fischer und Christian Mittas von Natuvion.

      Mit der Festlegung werden Rahmenbedingungen geschaffen, um den gesetzlichen Vorgaben aus § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Rechnung zu tragen. Diese besagen, dass spätestens ab dem 01.01.2026 der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels binnen 24 Stunden durchführbar und an jedem Werktag möglich sein muss.

      Ebenso beinhaltet die Festlegung umfassende Änderungen an der GPKE/WIM und hat somit
enorme Auswirkungen auf die Geschäftsprozesse der Energieversorger - und das über alle Marktrollen hinweg. Im Folgenden stellen wir
die grundlegenden und herausforderndsten
Änderungen des LFW24 vor, welche zum
06.06.2025 verpflichtend im deutschen Markt einzuführen und zu nutzen sind.

      Neue Prozesse – aus 1 mach 3

      Um den technischen Vorgang des Stromlieferantenwechsels binnen 24 Stunden abschließen zu können, wurde ein Prozess in drei separate Prozesse aufgeteilt. Vorgelagert kommt, je nachdem ob die Marktlokation bekannt ist oder nicht, der neue Identifikationsprozess zur Anwendung. Jeder initiale Hauptprozess wird dementsprechend ausschließlich mit der Marktlokation durchgeführt (Kündigung, Lieferbeginn und Geschäftsdatenanfrage). Softwareseitig ist der Prozess zur Identifikation der Marktlokation über API-Webdienste zu realisieren.

      Bildschirmfoto 2025-02-21 um 11.51.29

      Mittels Anfrage zur Identifikation der MaLo wird die Nachricht vom Lieferanten an den Netzbetreiber versandt. Als Rückmeldung sind eine negative sowie eine positive Rückmeldung vorgesehen. Die Rückmeldungen (positiv oder negativ) des Netzbetreibers enthalten diverse Inhalte, welche in den Folgeprozessen benötigt werden.

      Zukünftig wird es keine rückwirkenden Ein-/ oder Auszüge mehr geben. Die rückwirkende Zuordnung von Verbrauchsstellen im Kontext der Grund-/oder Ersatzversorgung bleibt davon natürlich unberührt.

      Eine der größten Herausforderungen ist die Übermittlung der Stammdaten im Rahmen des Lieferbeginns oder der Grund-/Ersatzversorgung. In diesen Prozessen werden dem Lieferanten, als Antwort auf die Anfrage, lediglich informative Stammdaten übermittelt.

      Alle weiter benötigten Stammdaten zum einwandfreien und abrechnungsfähigen Aufbau des Konstrukts auf Lieferantenseite werden nachgelagert via Stammdatenänderungen übermittelt. Das kann dazu führen, dass für eine gemessene Marktlokation bis zu acht Stammdatenänderungen nachgelagert vom Netzbetreiber an den Lieferanten zu versenden und durch den Lieferanten zu verarbeiten sind.

      Die Integration dieser neuen oder geänderten Prozesse in die IT-Systeme ist entscheidend – Projektbeschleuniger wie die der Natuvion können hier unterstützen.

      Der Lieferant als treibende Kraft – die Produktpakete

      Eine weitere wichtige Änderung ist die Einführung von Produktpaketen. Diese ermöglichen es dem Lieferanten, bestimmte Voraussetzungen für die Zuordnung zu definieren und zu priorisieren. Erstmals erhält der Lieferant damit eine Steuerungsmöglichkeit, ob eine Zuordnung erfolgen soll oder nicht.

      Stammdaten- und Bestellprozesse

      Nicht minder einschneidend ist die Abschaffung der Verteilerrolle im Rahmen der Stammdatenprozesse. Künftig gilt, dass jeder Verantwortliche seine Stammdaten an den/die Berechtigten zu verteilen hat. Die Berechtigten prüfen die empfangenen Stammdaten des Verantwortlichen und geben eine Qualitätsrückmeldung. Hierbei gilt, dass sie entweder keine Anmerkungen haben oder die erwarteten Stammdaten zurückmelden. Im letzten Fall prüft der Verantwortliche die Erwartungen und antwortet mit einer Statusrückmeldung im IFTSTA-Format. Aufgrund dieser Anpassung wird die Stammdatensynchronisation als Prozess abgeschafft.

      Dem Lieferanten wird durch die Bestellprozesse neben der Einführung der Produktpakete eine entscheidende Möglichkeit an die Hand gegeben, Änderungen herbeizuführen, wodurch den Prozessen ab April 2025 eine sehr wichtige Rolle zukommt.

      Verteilung aktuell und in der Zukunft

      Bildschirmfoto 2025-02-21 um 11.52.06

      Übersicht der edi@energy Formatänderungen

      Bildschirmfoto 2025-02-21 um 11.52.24Abschied vom Asynchronmodell

      Mit der Einführung des LFW24 wird auch
das Asynchronmodell der SLP-Bilanzierung abgelöst. Das bedeutet, dass ab dem 06.06.2025 die Bilanzierung und Netznutzung synchron laufen müssen. Ist dies noch nicht gegeben, müssen Bilanzierungsende und/oder -beginn über eine Stammdatenänderung bis spätestens 10.06.2025 00:00 Uhr angepasst werden.

      Netzbetreiber sind in der Pflicht, etwaige Asynchronitäten zu identifizieren und mittels UTILMD den Lieferanten den geänderten Bilanzierungszeitraum mitzuteilen. Diese müssen die Informationen empfangen und ihrerseits verarbeiten können.

      Um die Anpassungen zu erleichtern, stellt der BDEW im Einführungsszenario sieben verschiedene Szenarien vor, die den Ablauf in unterschiedlichen Fällen veranschaulichen.

      Datenformate

      Die umfassenden Anpassungen der GPKE spiegeln sich auch in den zugehörigen Datenformaten und Code-Listen des BDEW wider.

      Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die Einführung der Anerkennungsmeldung in Form der APERAK. Bisher wurden mittels APERAK-Nachricht lediglich Fehlermeldungen an die Marktpartner kommuniziert. Das ändert sich zum 06.06.2025!

      Der Absender einer EDIFACT-Nachricht (Sparte Strom) erhält somit entweder eine negative CONTRL aufgrund von Syntaxfehlern der Nachricht, eine negative APERAK aufgrund von Verarbeitbarkeitsfehlern der Nachricht oder eine positive APERAK als Anerkennungsmeldung. Die Empfangsbestätigung im CONTRL-Format entfällt.

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      Auch in anderen Bereichen gibt es Neuerungen: Beispielsweise können mit der Formatumstellung in einer UTILMD-Nachricht mehrere Zeitscheiben statt wie gewohnt nur eine versandt werden.

      Und auch beim Preisblatt kommt es zu mehr Möglichkeiten: Übernimmt ein Netzbetreiber unterjährig ein Netz, so übernimmt er auch das Preisblatt des vorherigen Netzbetreibers. Er hat damit mehrere Netznutzungs-Preisblätter, die er an den Lieferanten versendet.

      Alle weiteren Änderungen an den Formaten und Listen stellen wir gerne auf Anfrage zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.

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      Änderungen in den Wechselprozessen im Messwesen (WiM)

      Auch die Wechselprozesse im Messwesen (WiM) unterliegen Anpassungen, die aber im Vergleich zu den umfangreicheren Änderungen in anderen Bereichen überschaubar sind.

      Sie umfassen im Wesentlichen die folgenden Punkte:

      • Einarbeiten von BNetzA-Mitteilungen und Umsetzungsfragen
      • Folgeanpassungen durch die Änderungen an der GPKE (Fristverkürzungen)
      • Aufteilen der WiM                                       
        -  Teil 1 – Basisprozesse
        -  Teil 2 – Übermittlung von Werten 


      Keine großen Neuerungen für die Sparte Gas

      Für die Sparte Gas sind die Änderungen im Rahmen des LFW24 eher überschaubar. Es gilt jedoch, auf einige wichtige Punkte zu achten: die Anpassung der Versionsnummern in den EDIFACT-Formaten und die Einführung eines neuen GPKE/GeLi Gas-Feiertags am 06.06.2025. 


      Fazit

      Der beschleunigte Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden bringt für Energieversorger erhebliche organisatorische und technische Herausforderungen mit sich. Neben den umfangreichen Anpassungen in den IT-Systemen müssen auch die internen Abläufe grundlegend neu strukturiert werden, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.

      Der BDEW hat hierzu ein detailliertes Einführungsszenario sowie eine Excel-Tabelle bereitgestellt, die den Übergang vom bisherigen Universalbestellprozess (Festlegung BK6-22-128 einschließlich MPES der Festlegung BK6-20- 160) auf den Lieferantenwechsel in 24 Stunden (Festlegung BK6-22-024) auf Prozessebene und in Sequenzdiagrammen erläutert.

      Wichtig zu beachten ist der angepasste Umsetzungstermin: Statt dem 04.04.2025 gilt nun der 06.06.2025 als Stichtag. Die beschriebenen Änderungen betreffen dabei ausschließlich
die Sparte Strom, wodurch sich die regulierten Prozesse für Strom und Gas prozessual noch weiter voneinander entfernen.

      Nach unserer Einschätzung und aufgrund unserer Erfahrung aus bereits gestarteten Projekten halten wir die durchzuführenden Änderungen für umfangreich. Und sie liegen bei Weitem nicht nur in der IT, sondern umfassen ebenfalls organisatorische und nicht zuletzt prozessuale Themen.

      Sprechen Sie uns hierzu und zu unseren Projektbeschleunigern sehr gerne an.

      Abschaffungen und Änderungen

      • Abschaffung der asynchronen Bilanzierung 
        Stattdessen: Nur noch synchrone SLP-Bilanzierung

      • Abschaffung rückwirkender Ein-/Auszüge bei SLP im Rahmen des Use Cases Lieferbeginn/-ende

        Stattdessen: An-/Abmeldung nur noch in der Zukunft

      • Abschaffung des NB als Stammdatenverteiler 
        Stattdessen: Stammdatenverteilung direkt vom Verantwortlichen

      • Abschaffung der Stammdatenübermittlung in der Anmeldebestätigung

        Stattdessen: Nachgelagerte Übermittlung in mehreren Use Cases
        (Seite 3 von 21 www.bdew.de Einführungsszenario zum LFW24)

      • Abschaffung von Anmeldung/Kündigung ohne MaLo-ID

        Stattdessen: Einführung eines MaLo-Identifikationsprozesses (mit API)

      • Abschaffung von mehrtätigen Fristen
        Stattdessen: Verkürzte Fristen auf Stunden beim Zuordnungsprozess des LF

      Mehr Infos zum 24h Lieferantenwechsel haben wir hier für Sie zusammengefasst.

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