Russland drosselt seit Mitte Juni immer wieder die vereinbarten Gasimporte nach Deutschland. Die Folgen: Stark gestiegene Energiepreise und eine drohende Gasknappheit für Unternehmen und Verbraucher.
Um die Lieferausfälle auszugleichen, sind insbesondere Gasimporteure gezwungen, Gasersatz zu deutlich höheren Kosten am Weltmarkt zu beschaffen. Diese Zusatzkosten konnten sie bis dato nicht an Endkunden weitergeben. Dadurch entstehen den Importeuren drastische Verluste, die sie nur begrenzt tragen können und ihr Insolvenzrisiko erhöhen. Um dem entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung die Gaspreisanpassungsverordnung nach §26 des Energiesicherungsgesetzes (EnSig) beschlossen. Diese ist seit 09. August 2022 in Kraft und ermöglicht es Gasimporteuren künftig, gestiegene Energiepreise auf Verbraucher umzulegen.
Ab Anfang Oktober 2022 bis voraussichtlich April 2024 wird dafür bei allen Gasverbrauchern – Firmen wie Privathaushalte – auf jede Kilowattstunde Gas ein Aufschlag erhoben. Die daraus gewonnenen Einnahmen fließen in einen Pool, aus dem die Mehrkosten gedeckt werden sollen. Ziel ist es, einen Großteil der Mehrkosten auf möglichst vielen Schultern zu verteilen, um die Energieversorgung weiterhin zu sichern und gleichzeitig Insolvenzen von Energieversorgern zu verhindern.
Berechnet wird die Gasumlage vom Marktgebietsverantwortlichen im deutschen Gasmarkt, der Trading Hub Europe. Diese gab am 15. August 2022 bekannt, dass die Umlage zunächst bei 2,4 Cent pro Kilowattstunde liegen wird. Dazu kommt noch die Mehrwertsteuer, da die geplante Mehrwertsteuerbefreiung von der europäischen Kommission abgewiesen wurde. Damit ist klar: Die Umlage wird für deutliche, finanzielle Mehrbelastungen von Industrie und Privathaushalte sorgen.
Um dennoch eine Entlastung der Bürger zu gewährleisten, wird die Bundesregierung eine Mehrwertsteuersenkung auf den Gasverbrauch von 19 auf 7 Prozent veranlassen. Dies geschieht befristet bis zum 31. März 2024. „Mit diesem Schritt entlasten wir die Gaskunden insgesamt deutlich stärker, als die Mehrbelastung, die durch die Umlagen entsteht, beträgt“, so Bundeskanzler Olaf Scholz bei einem Pressestatement im Kanzleramt.
Vielerorts wird außerdem auch Fernwärme mit Gas erzeugt. Die Gasumlage berücksichtigt diesen Bereich bisher noch nicht. In der entsprechenden Fernwärme-Verordnung (§24 AVBFernwärmeV) wird zwar auf das EnSig Bezug genommen, jedoch nicht auf den neu hinzugekommenen §26 EnSig. Energieverbände fordern hier eine schnellstmögliche Anpassung. Die Umlage kann von der Trading Hub Europe alle drei Monate geändert, muss allerdings bis zum 15. Kalendertag eines Monats veröffentlicht werden. Die Abrechnung der Umlage erfolgt monatlich.
Neben der Gasbeschaffungsumlage wird es eine Umlage zur Gasspeicherung geben. Diese soll die Kosten der Trading Hub Europe zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit, also etwa für den Einkauf von Gas, kompensieren. Das Ziel dabei ist die Einhaltung der Füllstandsvorgaben der Gasspeicher. Diese Umlage gilt ebenfalls ab Anfang Oktober 2022 bis März 2025. Die Höhe der Umlage gibt die Trading Hub Europe voraussichtlich am 18. August auf ihrer Homepage bekannt. Laut Bundeswirtschaftsministerium sollen Verbraucher im Rahmen dieser Umlage allerdings keine relevanten Mehrkosten entstehen.
Abrechnungs- und Mehrwertsteueranpassungen machen typischerweise auch Anpassungen in den bisherigen Abrechnungsprozessen und SAP Systemen der Energieversorger nötig. Angefangen von der Konzeption und entwicklungsseitigen Realisierung eines Kundeninformationsschreibens, die operative Anpassung der Tarifstammdaten in dem System oder die Berücksichtigung des Umgangs mit der entsprechenden Mehrwertsteuer auf die Gasumlage. Die aktuelle Lage erfordert schnelles Handeln. Wenn Sie hier Hilfe benötigen, sprechen Sie uns gerne an!
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