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      MaKo 2022: Energieserviceanbieter des Anschlussnutzers (ESA) 

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      Bislang ist es für den Anschlussnutzer – also dem Endkunden – nur bedingt möglich, seine Energiedaten zu beziehen und z.B. für eine Energieverbrauchsberatung zu nutzen. Diese Lücke soll nun mit der Einführung einer neuen Marktrolle – dem ESA – geschlossen werden. Der ESA ist ein vom Endkunden beauftragter Dritter. Dieser abonniert beim Messstellenbetreiber (MSB) im Namen des Kunden Verbrauchsdaten wie z.B. den täglichen Stromverbrauch als Viertelstundenwerte. 

      Wie tritt der ESA zukünftig im Markt auf? 

      Voraussetzung für die Inanspruchnahme der neuen Dienstleitungen ist ein beim Endkunden verbautes Intelligentes Messsystem (iMSys) oder RLM. Der MSB übermittelt dann im Rahmen der Marktkommunikation die bestellten Messwerte an den ESA. Künftig soll dies auch über die Kommunikationseinheit des SMGW (Smart Meter Gateway) direkt bezogen werden können. 

      Durch die Möglichkeit diese Messwerte zu erhalten, kann der ESA seinem Endkunden neue Dienstleistungen anbieten.  

      Was bietet der ESA dem Endkunden an? 

      Der ESA bietet dem Endkunden unter anderem die Analyse und Optimierung des Stromverbrauchs oder auch Hilfe bei der Auswahl eines optimalen Stromprodukts für sein Verbrauchsverhalten.  

      Hier wird die Bedeutung und die Nachfrage von zeit- und lastvariablen Stromprodukten eines Lieferanten stark zunehmen. Mittels spezifischer Analyse-Software kann er den jeweiligen Stromverbrauch und den damit passenden Tarif viel gezielter ermitteln und optimieren als der Endkunde selbst. 

      Welche Verpflichtungen hat der ESA? 

      Natürlich ist der ESA dazu verpflichtet, mit den hochsensiblen Verbrauchsdaten datenschutzkonform umzugehen und darf diese Informationen nur für vereinbarte Analysen und Auswertungen für den Endkunden nutzen. Eine Weitergabe an Dritte ohne Ermächtigung durch den Kunden oder eine Verwendung für nicht vereinbarte Zwecke ist nicht gestattet. 

      Was die Einführung des ESA für den Messstellenbetreiber heißt

      Bisher haben wir die Auswirkungen vor allem aus Sicht des ESA dargestellt. Doch was kommt auf den MSB zu? Ab dem 01. April 2022 muss jeder MSB in der Lage sein, die Prozesse zur Kommunikation mit einem ESA zu leben. Hieraus ergeben sich natürlich Aufwände für den MSB, da die neue Marktrolle und zugehörige Marktkommunikationsprozesse implementiert werden müssen. Da der ESA allerdings für die Datenbereitstellung beim MSB zahlen muss, eröffnet sich trotz der Aufwände durch die neuen Prozesse auch beim MSB ein zusätzliches Geschäftsfeld bzw. die Möglichkeit, weitere Einnahmen zu generieren.

      Wie Mestellenbetreiber die neuen Prozesse außerdem mit einem einfachen Natuvion SAP Utilities AddOn umsetzen können, haben wir in unserem Solutionsheet zur Prozessabwicklung mit dem Energieserviceanbieter des Anschlussnutzers (rechts) zusammengefasst. 

      Prozessübersicht zwischen Anschlussnutzer – ESA – MSB

      prozessablauf-integration-energieserviceanbieter

       Schlussendlich könnten alle drei Parteien – Endkunde, ESA und Messstellenbetreiber – von dem neuen Dienst profitieren.   

       Wird der ESA zum Game Changer? 

      Inwiefern die Angebote der neuen Marktrolle von den Endkunden genutzt werden, wird sich mit der Zeit zeigen. Da die neue Marktrolle unabhängig vom gewählten Lieferanten eines Kunden agiert, wird der Endkunde nicht nur einmalig bei der Wahl des günstigsten Lieferanten unterstützt werden. Damit könnte der ESA zum Game Changer in der Liberalisierung der Energiewirtschaft werden. Im Grunde kann man ihn als den neuen, dauerhaften Energieberater des Endkunden betiteln. 

      Wie Natuvion Sie bei den neuen ESA-Vorgaben unterstützt 

      Egal, ob es um den Aufbau einer ESA Systemlandschaft oder die Planung und Implementierung der notwendigen Marktprozesse als MSB geht – wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite bei den Vorgaben rund um die MaKo 2022.  

      Gerne unterstützen wir die Lieferanten auch bei der Entwicklung und Einführung von zeit- und lastvariablen Tarifen. Haben Sie dazu schon unseren Blog zur Einführung von Zählzeitdefinitionen gelesen?

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