Von Lieferanten wird er vermutlich sehnlichst erwartet: Der elektronische Datenaustausch zum Prozess Sperren/Entsperren, der ebenfalls im Rahmen der Marktkommunikation 2022 eingeführt wird. Bisher war es vielen Lieferanten nur per E-Mail und mit viel manuellem Aufwand möglich, für schlechte Zahler eine Sperrung in die Wege zu leiten.
Die neuen Prozesse gelten – wie alle Themen der MaKo 2022 – nur für die Sparte Strom. Außerdem gelten sie nur für den Bereich Niederspannung. Für Sperrungen und Entsperrungen auf Mittel- und Höchstspannungsebene wird weiterhin das altbekannte Excel-Format genutzt. Die Sparte Gas wird laut Branchenkreisen voraussichtlich zum 01. April 2023 nachgezogen.
Die Besonderheit: Die Abrechnung der Kosten mittels Preisblatt 2 – dem Preisblatt für separat bestellbare Einzelleistungen – muss bereits ab 01. April 2022 mittels INVOIC erfolgen. Diese Neuerung gilt also schon früher als die meisten anderen Prozesse rund um das neue elektronische Preisblatt, die erst gegen Ende des Jahres 2022 (Q4) Anwendung finden werden.
Es ist zu erwarten, dass das Preisblatt nicht vor dem 01. April 2022 versendet werden muss. Allerdings ist davon auszugehen, dass dies innerhalb einer bestimmten Frist von wenigen Tagen nachgeholt werden sollte. Allgemein ist für den gesamten neuen Prozess ein Übergangsszenario notwendig, das aktuell beim BDEW in Arbeit ist.
Der neue Prozess wird künftig vom Lieferanten gestartet. Der Verlauf der Marktkommunikation zwischen Lieferanten und Netzbetreiber verläuft dann folgendermaßen:
Hier gilt es, zu beachten: Die Änderungen in der kürzlich beschlossenen EnWG-Novelle und die voraussichtlich diesen Herbst zur Veröffentlichung kommenden Neuerungen in der GVV greifen bereits in den Prozess zwischen Endkunden und Lieferanten ein. Hier kann der Endkunde mit der Annahme der neuen Abwendungsvereinbarung den Prozess zu jedem Zeitpunkt, bis zur tatsächlichen Durchführung der Sperrung, stoppen.
Da es bei den Sperrungs- und Entsperrungsprozessen bislang keine Vereinheitlichungen gab, haben viele Unternehmen bereits individuelle Vorgehensweisen entwickelt, die nun an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst werden müssen.
Den größten Planaufwand und Diskussionsbedarf sehen wir dabei in den folgenden Bereichen:
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