Die ab dem 1. Oktober 2023 gültige Fassung der WiM sieht Änderungen bei der Messwertanforderung und Übermittlung durch und an den Energieserviceanbieter des Anschlussnutzers (ESA) vor. So gibt es unter anderem mit der Abrechnung einer für den ESA erbrachten Leistung (vgl. WiM Kapitel 4.5) einen neuen Use Case.