In unserer Blogreihe „MaKo 2023 mit Natuvion“ informieren wir Sie über die aktuellen Themen der Marktkommunikation 2023. In diesem Beitrag geht es um die Netzlokation und Lokationsbündelstruktur (NeLo) im Rahmen des Beschlusses BK6-22-128 (Festlegung zur prozessualen Abwicklung von Steuerungshandlungen in Verbindung mit intelligenten Messsystemen (iMS) (Universalbestellprozess)). Die relevanten Kapitel dazu sind in der GPKE I.3.2ff. vorzufinden.
Ein Lokationsbündel dient der Zusammenfassung von Marktlokationen und Messlokationen, die messtechnisch in Beziehung zueinanderstehen, wie zum Beispiel mehrere Windkraftanlagen. Ein Lokationsbündel bezieht sich somit auf eine Gruppe von Verbrauchern oder Erzeugern, die an einem bestimmten Punkt im Stromnetz angeschlossen sind. Nach GPKE ist sie ein „Bündel messtechnisch abhängiger Markt- und Messlokationen.“ Hierbei ist wichtig, dass in der Marktkommunikation ausschließlich über Identifikatoren der im Lokationsbündel enthaltenen Marktlokation(en) und Messlokation(en) kommuniziert wird und nicht über das Lokationsbündel selbst.
Die Codeliste der Lokationsbündelstruktur sowie die Anpassungen in den Formaten zur Abbildung der Lokationsbündelstruktur finden erst ab dem 1. Oktober 2024 Anwendung. Bis dahin können die Netzbetreiber ihre Lokationsbündelstruktur intern aufbereiten, so dass diese ab dem 1. Oktober 2024 in der Marktkommunikation ausgetauscht werden können.
Eine Netzlokation hingegen ist „kommunikationsfähig“ und wird direkt in den Marktprozessen ausgetauscht. Der Netzbetreiber (NB) ist für die Bildung/Schließung/Verwaltung einer Netzlokation verantwortlich. Eine Netzlokation bezieht sich auf einen bestimmten Punkt im Stromnetz, an dem Strom entweder eingespeist oder entnommen wird.
Zusammengefasst bezieht sich ein Lokationsbündel auf eine Gruppe von Erzeugern und Verbrauchern, während eine Netzlokation einen spezifischen Punkt im Stromnetz bezeichnet. Das zeigt auch folgende Grafik:
Schematische Lokation einer Netzlokation im MaLo-MeLo Modell
Ein Lokationsbündel besteht aus mindestens einer Marktlokation und einer Messlokation. Hier ist wichtig zu wissen, dass in einem Lokationsbündel Messlokationen gemäß Messtellenbetriebsgesetz (MsbG) unterschiedlichen MSB´s zugeordnet sein können.
Im Folgenden erläutern wir Ihnen die Bestandteile eines Lokationsbündels anhand des Beispiels „Familienhaushalt mit PV-Anlage“.
Bestandteile eines Lokationsbündels am Beispiel eines Familienhaushalts mit PV-Anlage
Das im Bild dargestellte Konstrukt besteht aus einer erzeugenden und verbrauchenden Marktlokation. Die erzeugende Marktlokation ist die Solaranlage und die verbrauchende Marktlokation das Haus selbst. Erzeugung und Verbrauch werden über eine Messlokation für Verbrauch und Erzeugung miteinander verbunden. Zusätzlich hat das Haus eine Messlokation zur Messung des erzeugten Solarstroms. Neben der abgebildeten Markt- und Messlokationsbeziehung werden zusätzlich technische Ressourcen mit angegeben. Die technischen Ressourcen sind in diesem Beispiel die PV-Anlage des Erzeugers sowie die angeschlossenen Verbraucher im Haushalt. Technische Ressourcen dienen ausschließlich der Zusammenfassung von Verbrauchs- oder Erzeugungsarten und sind daher keine bilanzierungs- und abrechnungsrelevanten Messungen.
Die oben genannten Bestandteile dienen der Bildung von Lokationsbündel (Marktlokation + Messlokation + optional technische Ressourcen) wie folgendes Bild zeigt.
Darstellung von Lokationsbündeln der Ebene 1 und 2 am Beispiel eines Familienhaushalts mit PV-Anlage
Das Lokationsbündel der Ebene 1 besteht aus der verbrauchenden Marktlokation (Haus), einer technischen Ressource (Verbrauch des Haushalts) sowie einer Messlokation für Erzeugung und Verbrauch.
Die Netzlokationen sind wichtig für die Überwachung und Steuerung des Stromflusses im Netz sowie für die Abrechnung von Netzentgelten und Stromlieferungen. Sie dient zum Beispiel bei der Ermittlung und Abrechnung der Blindarbeit (Hinweis: Die Ermittlung und Abrechnung der Blindarbeit erfolgt ausschließlich an der Netzlokation). Auch können Netzlokationen zur Überwachung der Einhaltung vorgegebener Leistungsgrenzen (über die Leistungskurvendefinition) dienen. Dabei erfolgt die Ermittlung der physikalischen Größe der Netzlokation über die erfassten Werte einer oder mehrerer Messlokationen. Damit solche Anforderungen schneller umzusetzen sind, können entsprechende Leistungen nicht nur auf einzelne Marktlokationen, sondern auch auf den Netzanschlusspunkt bestellt werden.
Zudem ist festzuhalten, dass der Netzbetreiber (NB) verantwortlich für die Bildung, Schließung und Verwaltung einer Netzlokation ist. Eine Netzlokation wird durch eine eindeutige ID identifiziert. Diese Netzlokations-Identifikationsnummer (NeLo-ID) darf nicht mehr verändert werden, solange die Netzlokation existiert. Die NeLo-ID wird durch den NB vergeben. Ein Beispiel zeigt das folgende Bild „Familienhaushalt mit PV-Anlage“.
Übergang vom Lokationsbündel zur Netzlokation am Beispiel eines Familienhaushalts mit PV-Anlage
Der MSB dieser Netzlokation ist der MSB der Messlokation, die dem Netz am nächsten ist. Die Netzlokation verbindet eine oder mehrere Marktlokationen über genau eine Leitung mit dem Netz der öffentlichen Versorgung.
Von Seiten der SAP ist mit Änderungen im aktuellen Datenmodell (Messkonzeptverwaltung) zu rechnen. Neben der Marktlokation (MaLo) und Messlokation (MeLo) wird es zukünftig eine Netzlokation (NeLo) geben. Die SAP plant eine Auslieferung eines neuen Strukturtyps zum Zählpunkt sowie eine Auslieferung einer neuen Zählpunktbeziehung. Eine erste Idee für ein angepasstes Datenmodell könnte wie folgt aussehen.
Beispiel eines erweiterten Datenmodells (VNB mit iMS) mit Netzlokation (NeLo)
Der zeitliche Fahrplan ist im Einführungsszenario Universalbestellprozess seitens des BDEW veröffentlicht worden. Die benötigten Schritte zur Einführung der Schaltzeitdefinitionen und Leistungskurvendefinitionen wird exemplarisch aus Sicht eines Netzbetreibers in der folgenden Grafik dargestellt:
Schaltzeitdefinitionen und Leistungskurvendefinitionen des NB
Eine Schaltzeitdefinition bzw. eine Leistungskurvendefinition kann vom NB bzw. vom LF ab dem 1. Januar 2024, 00:00 Uhr über den Use-Case „Bestellung einer Konfiguration vom NB oder LF an MSB“ bestellt werden. Falls Blindarbeit für Abrechnungszeiträume nach dem 1. Januar 2024, 00:00 Uhr abgerechnet wird, kann dies nur auf Ebene der Netzlokation geschehen.
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