Mit den „Netzzugangsregeln zur Ermöglichung einer ladevorgangscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung für Elektromobilität (NZR-EMob)“ hat die Bundesnetzagentur zum 01.06.2021 die Bilanzierungsmöglichkeiten für E-Ladestationen erweitert, sodass ladevorgangscharf bilanziert und Energiemengen zugeordnet werden können. Nähere Informationen hierzu sind in der Anlage 6 zum Beschluss BK6-20-160 enthalten.
Hintergrund der neuen Netzzugangsregeln ist die zunehmende Liberalisierung in Bezug auf eine freie Wahl des Lieferanten. So sollen Endverbraucher zukünftig noch flexibler ihren Stromlieferanten an unterschiedlichen Ladesäulen nutzen können und damit gleichzeitig die Attraktivität des Ladestromangebots gesteigert werden. Damit der CPO (Charging Point Operator) – zu Deutsch: Ladepunktbetreiber (LPB) – ladevorgangscharf bilanzieren und abrechnen kann, muss er beim ÜNB ein regelzonenweites Bilanzierungsgebiet (BG) anfragen.
Damit wird neben dem klassischen Ladepunkt-Modell (Bilanzierung an der MaLo) ein zweites Modell eingeführt: Ladevorgangscharfe Bilanzierung im BG des CPO. Die Wahl, welches Bilanzierungsmodell an der Ladesäule Anwendung findet, obliegt dabei dem CPO. Um Modell 2 zu nutzen, ist sicherzustellen, dass die Energieflüsse über die betreffenden Übergabestellen mit einer viertelstündlichen Auflösung (ZSG oder RLM) gemessen werden.
Die aktuellen Prozessdokumente sowie die vertragliche Grundlage als Muster-Zusatzvereinbarung finden sich hier als begleitende Dokumente zu den bekannten Prozessbeschreibungen bestehend aus GPKW, WiM und MaBiS.
Darin enthalten sind die zum 01.10.2023 gültigen neuen Datenformate der nachfolgenden Tabelle, die im Grunde als Erweiterung der GPKE sowie der MaBiS zu sehen sind.
AHB |
Beschreibung des Anwendungsfalls aus dem AHB |
PID |
Bezeichnung aus Sequenzdiagramm |
Kommunikation von |
Kommunikation an |
AWH Modell 2 zur ladevorgangscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnungsmöglichkeit |
|||||
UTILMD AHB Strom |
Anmeldung in Modell 2 |
55238 |
Anmeldung in Modell 2 |
NB (LPB) |
NB (VNB) |
UTILMD AHB Strom |
Beendigung der Zuordnung zur Marktlokation |
55240 |
Beendigung der Zuordnung zur Marktlokation |
NB (VNB) |
LF |
UTILMD AHB Strom |
Antwort auf Beendigung |
55241 |
Antwort auf Beendigung |
LF |
NB (VNB) |
UTILMD AHB Strom |
Antwort auf Anmeldung |
55239 |
Antwort auf Anmeldung |
NB (VNB) |
NB (LPB) |
UTILMD AHB Strom |
Abmeldung aus dem Modell 2 |
55242 |
Abmeldung aus dem Modell 2 |
NB (LPB) |
NB (VNB) |
UTILMD AHB Strom |
Antwort auf Abmeldung |
55243 |
Antwort auf Abmeldung |
NB (VNB) |
NB (LPB) |
UTILMD AHB MaBiS |
Aktivierung von ZP |
55062 |
Aktivierung eines MaBiS-ZP für die tägliche BK-SZR eMob |
NB (LPB) |
ÜNB |
UTILMD AHB MaBiS |
Deaktivierung von ZP |
55063 |
Deaktivierung eines MaBiS-ZP für die tägliche BK-SZR eMob |
NB (LPB) |
ÜNB |
MSCONS AHB |
Summenzeitreihe |
13003 |
Übermittlung der täglichen BK-SZR eMob vom NB (LPB) an ÜNB |
NB (LPB) |
ÜNB |
AWH Ergänzung der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS) |
|||||
UTILMD AHB MaBiS |
Zuordnung ZP der NGZ zur NZR |
55235 |
Zuordnung des Zählpunktes der NGZ zur NZR |
NB (verantw. NB der NGZ) |
NB (benachb. NB) |
UTILMD AHB MaBiS |
Antwort |
55237 |
Antwort |
NB (benachb. NB) |
NB (verantw. NB der NGZ) |
UTILMD AHB MaBiS |
Zuordnung ZP der NGZ zur NZR |
55235 |
Information über die Zuordnung des Zählpunktes der NGZ zur NZR |
NB (verantw. NB der NGZ) |
ÜNB |
UTILMD AHB MaBiS |
Beendigung Zuordnung ZP der NGZ zur NZR |
|
Beendigung der Zuordnung des Zählpunktes der NGZ zur NZR |
NB (verantw. NB der NGZ) |
NB (benachb. NB) |
UTILMD AHB MaBiS |
Antwort |
55237 |
Antwort |
NB (benachb. NB) |
NB (verantw. NB der NGZ) |
UTILMD AHB MaBiS |
Beendigung Zuordnung ZP der NGZ zur NZR |
|
Information über die Beendigung der Zuordnung des Zählpunktes der NGZ zur NZR |
NB (verantw. NB der NGZ) |
ÜNB |
Quelle: www.edi-energy.de
SAP wird keine Prozesse hinsichtlich der Anmeldung in das Modell 2 ausliefern. Somit müssten die GPKE erweiternden UTILMD-Prozesse kundenindividuell ausgeprägt werden. Bei den ergänzenden Prozessen der MaBiS, die der Zuordnung von NGZR-ZP zu einer NZR dienen, ist davon auszugehen, dass eine Auslieferung der SAP erfolgen wird. Eine definitive Aussage hierzu ist jedoch noch nicht erfolgt.
Je Stammdatenarchitektur und Prozesslage sind unterschiedliche Umsetzungsvarianten im System vorstellbar. So muss bspw. überlegt werden, ob für den NB (CPO) eine gänzlich neue Serviceart angelegt wird oder eine bestehende VNB-Serviceart nutzbar bzw. sinnvoller ist. Grundsätzlich bedarf es wenigstens dem einmaligen oder regelmäßigen Aufbau oder Anpassung folgender Stammdaten(-objekte):
Das neue Bilanzierungsgebiet des CPO ist anzulegen (ggfs. bereits in UTILMD-Prozess der MaBiS automatisiert erfolgt)
Der CPO ist als Serviceanbieter mit der Serviceart VNB oder neu VNB CPO anzulegen
Die relevanten Datenaustauschprozesse und Serviceanbietervereinbarungen sind analog zu bestehenden VNB-Serviceanbietern neu auszurollen oder abhängig von der Serviceart zusätzlich gänzlich neu zu definieren
Für die Bilanzierung der Netzübergabestellen ist eine Bilanzierungseinheit anzulegen
Zur Bilanzierungseinheit sind über den Bilanzierungs-Wizzard entsprechende Bilanzierungsparameter anzulegen
Es empfiehlt sich der Aufbau zwei neuer Versorgungsszenarien für den EMOB-Zählpunkt der NGZR und die bilanzielle Abgrenzung der entsprechenden E-Ladesäulen Marktlokation
Aufbau und die Aktivierung eines neuen NZR (eMob) MABIS-ZP (beim BIKO) wie bisher
Aufbau des neuen EMOB-Zählpunktes für NGZR. Ggfs. in Anlehnung bestehender NGZR-Zählpunkte
Aufbau einer neuen EMOB-Anlage zum NGZR-ZP
Prozessual ist aus Sicht des Energiedatenmanagements, vor allem die bilanzielle Abgrenzung der Marktlokation sowie die Anpassung des Messwertversands zu gewährleisten. Aus Abrechnungssicht ist die MaLo gegenüber dem Lieferanten wie gewohnt zu behandeln.
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