Mit den „Netzzugangsregeln zur Ermöglichung einer ladevorgangscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung für Elektromobilität (NZR-EMob)“ hat die Bundesnetzagentur zum 01.06.2021 die Bilanzierungsmöglichkeiten für E-Ladestationen erweitert, sodass ladevorgangscharf bilanziert und Energiemengen zugeordnet werden können. Nähere Informationen hierzu sind in der Anlage 6 zum Beschluss BK6-20-160 enthalten.