Wenn von der "Festlegung zur prozessualen Abwicklung von Steuerhandlungen in Verbindung mit intelligenten Messsystemen" (BK6-22-128) die Rede ist, verbinden wir damit in erster Linie die neuen Regelungen für den Universalbestellprozess in der GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität). Der Beschluss enthält aber auch wichtige Änderungen im Hinblick auf die bestehenden Prozesse zur MSB-Abrechnung innerhalb der WiM (Wechselprozess im Messwesen Strom).
Nachdem im Zuge der Mako 2022 das Preisblatt für die Netznutzungsabrechnung eingeführt und die Artikelnummer durch die Artikel-ID ersetzt wurde, setzt sich der Siegeszug der Artikel-ID fort: Ab 01.01.2024 wird sie ihren Einzug in die MSB-Abrechnung halten. Damit sind sowohl Änderungen im Preisblatt (PRICAT), als auch im Angebot (QUOTES) und der MSB-Rechnung (INVOIC) verbunden.
Analog zur Netznutzung wird mit der Einführung der Artikel-IDs auch eine Umstellung von Jahres- auf Tagespreise in der PRICAT vollzogen (siehe "Codeliste der Artikelnummern und Artikel-ID" in der Version 5.4). Gem. INVOIC AHB 2.5b ist für PID 31009 (MSB-Rechnung) allerdings weiterhin ein Jahrespreis im PRI-Segment der INVOIC anzugeben, was nicht ganz schlüssig erscheint. Ggf. besteht hier noch ein Fehler im AHB.
Das individuelle Angebot, auf dessen Grundlage bisher ein wMSB seine Leistungen unter Verzicht eines Preisblatts anbieten konnte, fällt gem. QUOTES AHB (Version 2.2) ab dem 01.01.2024 weg. Jeder Messstellenbetreiber, der seine Leistungen gegenüber einem Lieferanten abrechnen möchte, muss zukünftig vorab ein Preisblatt an diesen versenden. Im Angebot darf dann nur noch auf Leistungen Bezug genommen werden, die im Preisblatt aufgeführt sind.
Aus Sicht des Lieferanten sind diese Änderungen begrüßenswert, da sie zur Harmonisierung der Preisblätter beitragen und die Rechnungsprüfungsprozesse beim Lieferanten vereinfachen. Bisher leitete sich der Preis einer Leistung aus einer Kombination aus Artikelnummer und Preisschlüsselstamm ab. Letzterer war wiederum nicht standardisiert, sondern konnte frei vom MSB vergeben werden und setzte sich aus einem in der PRICAT MIG festgelegten Produktcode (z.B. Z25 = POG bei Marktlokation mit mME) und ggf. der Spannungsebene (bei Wandlern) zusammen. Das erschwerte die Preisprüfung innerhalb der Rechnungseingangsverarbeitung beim Lieferanten, da in der INVOIC lediglich die Artikelnummer, nicht aber der Preisschlüsselstamm enthalten war.
Auch die Umstellung auf Tagespreise erleichtert die Rechnungsprüfung und schafft Eindeutigkeit im Hinblick auf die Betragsermittlung (zeitanteilige Menge x Preis), sofern denn die Tagespreise auch tatsächlich in der INVOIC Berücksichtigung finden werden.
Um die Änderungen beim Lieferanten umzusetzen, sind Anpassungen innerhalb des Preisblatt-Empfangsprozesses, des Angebotsprozesses sowie des Rechnungsprüfungsprozesses erforderlich. Sofern innerhalb der Rechnungseingangsverarbeitung kundeneigene Preisprüfungen oder Prüfungen gegen das Angebot bestehen, sind diese ggf. anzupassen. Auch eine ggf. vorhandene kundeneigene Lösung zur Verarbeitung und Speicherung der Angebotsdaten ist zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Ab dem 01.01.2024 darf die Abrechnung des Messstellenbetriebs des MSB nur noch mittels Artikel-ID erfolgen. Maßgeblich für den Gültigkeitsbeginn ist hier der Abrechnungszeitraum, d.h. alle bis zum 31.12.2023 abzurechnenden Leistungen sind noch unter Angabe der Artikelnummer zu fakturieren.
Das bedingt allerdings nicht, wie im Falle der Netznutzungsabrechnung, eine Abgrenzung der Rechnungszeilen innerhalb ein und derselben MSB-Abrechnung. Vielmehr ist für jeden Zeitraum eine separate Rechnung zu erstellen. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus der Vorgabe, dass jede MSB-Rechnung (INVOIC) nur auf genau ein Angebot (QUOTES) referenzieren darf. Da aufgrund der Umstellung auf Artikel-ID auch neue Angebote versendet werden müssen, ist eine Trennung der Rechnungen unabdingbar.
Diese Situation gab es in der Vergangenheit schon einmal: Zum 01.04.2021 wurden neue MSB-Artikelnummern im Zuge der Überführung von „Wandler“ und „Steuergerät“ in die „Zusatzdienstleistungen nach § 35 Abs. MsbG“ eingeführt. Auch damals mussten neue Preisblätter erstellt, neue Angebote versendet und nach Abrechnungszeitraum getrennte Rechnungen erzeugt werden.
Demnach lässt sich diese Anforderung systemseitig ohne größere Anpassungen im MOSB-Standard abbilden. Für die Abbildung der Artikel-ID sowie deren Ableitung wird es allerdings noch Erweiterungen im MOSB seitens SAP geben müssen. Der geplante Auslieferungsumfang der SAP ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht öffentlich bekannt gemacht worden.
Der zeitliche Fahrplan ist im Einführungsszenario Universalbestellprozess seitens des BDEW veröffentlicht worden.
Das folgende Schaubild zeigt die wichtigsten Meilensteine des Einführungsszenarios:
Die beschriebenen Änderungen werden zum 01.01.2024 wirksam. Das Datum bezieht sich hierbei auf den Leistungs- bzw. Abrechnungszeitraum, d.h. ab dem Abrechnungszeitraum 01.01.2024 darf die Abrechnung des Messstellenbetriebs des MSB nur noch mittels Artikel-ID erfolgen.
Das Preisblatt für die MSB-Abrechnung mit Artikel-ID kann erstmalig ab dem 01. Oktober 2023 übermittelt werden und muss spätestens im Laufe des 15. Oktober 2023 allen relevanten Lieferanten zugegangen sein.
Die Gültigkeit der Preise im Preisblatt darf nicht vor dem 01.01.2024 liegen.
Im Anschluss an die Versendung des Preisblatts müssen neue Angebote (QUOTES) an die Lieferanten verschickt werden. Diese müssen auf dem übermittelten Preisblatt basieren. Die Angebote dürfen erstmalig ab dem 16. Oktober 2023 versendet werden. Das früheste Gültigkeitsdatum (Beginndatum) im Angebot ist der 01. Januar 2024.
Die bisherigen Angebote mit Artikelnummer verlieren zum 31.12.2023 automatisch ihre Gültigkeit, d.h. es besteht für den MSB keine Notwendigkeit, eine Beendigung per ORDERS zu versenden.
Der Lieferant muss das Angebot innerhalb von 8 WT beantworten, d.h. eine Bestätigung per ORDERS oder eine Ablehnung per IFTSTA übermitteln.
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