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      Marktkommunikation (MaKo) 2023: Das ändert sich zum 01.10.2023

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      Energieversorger kennen das Spiel: Nach der MaKo ist vor der MaKo. Und so hat die Bundesnetzagentur mit dem Beschluss BK6-22-128 (Festlegung zur prozessualen Abwicklung von Steuerungshandlungen in Verbindung mit intelligenten Messsystemen (iMS) (Universalbestellprozess)) bereits weitere Änderungen in den Datenformaten zum 01. Oktober 2023 angekündigt.

      Der Fokus liegt dabei unter anderem auf Prozessen, die bereits mit der MaKo 2022 angestoßen wurden. Einen Überblick, auf welche Änderungen Sie sich einstellen müssen und was diese konkret bedeuten, haben wir hier für Sie erstellt.mako-2023-überblick

      1. Trennung UTILMD Strom & Gas

      In der MaKo 2023 liegt der Fokus weiterhin auf den Stromprozessen, die sich zunehmend von den Gasprozessen abgrenzen. Dazu hat sich die SAP frühzeitig positioniert und eine klare Trennung der UTILMD Prozesse für Strom und Gas im S/4 sowie in der MaCo Cloud durch die Abbildung eigener Prozess-IDs pro Sparte umgesetzt. In wenigen Ausnahmen wie beispielsweise bei den Sperrprozessen (gleiche Prozess-IDs in S/4 und MaCo Cloud) verfolgt man das Ziel, Strom- und Gasprozesse in eigene Prozessschritte aufzuteilen. Das Monitoring über die SAP Standardtools wird auch bei getrennten Prozesskonfigurationen effizient möglich bleiben.

      2. Wechselprozess

      Mit der MaKo 2022 wurden erste Vorbereitungen zum Lieferantenwechsel nach Vorgabe der 4. Binnenmarktrichtlinie eingeführt. Diese werden in der MaKo 2023 weiter spezifiziert.

      3. Universalbestellprozess

      Gerade durch die zunehmende Verbreitung von intelligenten Messsystemen (iMS) weitet sich das Leistungsangebot von Messstellenbetreibern kontinuierlich aus. Dazu zählen beispielsweise die Übermittlung von Netzzustandsdaten, IST-Einspeiseleistung und auch die Möglichkeit, Anlagen sowie Verbrauchseinrichtungen in Verbindung mit intelligenten Messsysteme zu steuern. Man spricht in diesem Zusammenhang vom Universalbestellprozess. Bestellbare Konfigurationen für ein iMS erlauben es, einzelne Steuerbefehle mit einem iMS zu ermöglichen. Die Vorgaben zum Universalbestellprozess finden sich in der aktuellen Konsultationsfassung von GPKE und WiM wieder. Die SAP plant, hierzu Standardprozesse analog zu den Zählzeitdefinitionen (ZZD) auszuliefern. Zudem werden neue (virtuelle) Entitäten, sog. „technische/steuerbare Ressourcen“ im Umfeld von UCOM/US4G und EEG Billing von der SAP bereitgestellt.

      5. AS4

      Darüber hinaus ist die Festlegung zur künftigen Absicherung der elektronischen Marktkommunikation Strom zu beachten (BK6-21-282). Der Datenaustausch zwischen Absender und Empfänger [GPKE, MPES, WiM und MaBiS] erfolgt zukünftig unter Verwendung des Applicability Statement 4 (AS4).

      6. Netzlokation und Lokationsbündelstruktur (NeLo)

      Ein weiteres Ziel der MaKo 2023 besteht darin, das wachsende Leistungsspektrum von intelligenten Messsystemen zu vereinfachen und zu automatisieren (vgl. Kapitel III.4. GPKE-Konsultationsfassung BK6-22-128). Dazu zählen Angebots-, Bestell-, Reklamations-, Konfigurations- sowie Abrechnungsaufgaben, die weiter standardisiert werden sollen. Die Liste der bestellbaren Leistungen beim Messstellenbetreiber (sog. Konfigurationsliste) werden beim BDEW in Expertengruppen gepflegt.

      Damit solche Anforderungen schneller umzusetzen sind, können entsprechende Leistungen nicht nur auf einzelne Marktlokationen, sondern auch auf den Netzanschlusspunkt bestellt werden. In diesem Zusammenhang taucht der Begriff der Netzlokations-ID auf. Die Netzlokation verbindet eine oder mehrere Marktlokationen unabhängig von der Energieflussrichtung. Hier ist von Seiten der SAP mit Änderungen im aktuellen Datenmodell (Messkonzeptverwaltung) zu rechnen. Neben der Marktlokation (MaLo) und Messlokation (MeLo) wird es zukünftig eine Netzlokation (NeLo) geben.

      7. Sperrprozess Gas

      Weitere Änderungen sind in den Sperrprozessen zu erwarten. In den jeweiligen Use Cases werden Fristen und Prozesse punktuell angepasst.

      8. eMOB

      Im Bereich Elektromobilität (eMOB) liefert die SAP zum Modell 2 (ladevorgangsscharfe bilanzielle Energiemengenzuordnung) neue Standardprozesse für die Rolle Netzbetreiber aus. Die Rolle des Ladepunktbetreibers bleibt zunächst außen vor. Die ladevorgangsscharfe, bilanzielle Energiemengenzuordnung für den speziellen Anwendungsfall der Elektromobilität wird in der BDEW Anwendungshilfe weiter konkretisiert.

      In unserer Blogreihe „MaKo 2023 mit Natuvion“ werden wir Sie in den nächsten Wochen im Detail zu den einzelnen Änderungen und fachspezifischen Themen informieren.

      Kennen Sie schon die weiteren Blogbeiträge?

      1. MaKo 2023: Die neuen Netzzugangsregeln für Elektromobilität (NZR-EMob) im Überblick
      2. MaKo 2023: Preisblatt MSB-Abrechnung
      3. MaKo 2023: Lokationsbündel und Netzlokation

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