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Marktkommunikation (MaKo) 2023: Das ändert sich zum 01.10.2023

Geschrieben von Redaktionsteam | 3.4.2023

Energieversorger kennen das Spiel: Nach der MaKo ist vor der MaKo. Und so hat die Bundesnetzagentur mit dem Beschluss BK6-22-128 (Festlegung zur prozessualen Abwicklung von Steuerungshandlungen in Verbindung mit intelligenten Messsystemen (iMS) (Universalbestellprozess)) bereits weitere Änderungen in den Datenformaten zum 01. Oktober 2023 angekündigt.