Pünktlich zum Jahreswechsel hat sich beim Thema Human Capital Management wieder einiges getan – nicht zuletzt aufgrund zahlreicher gesetzlicher Veränderungen. Das wirkt sich auch auf die bestehenden Prozesse und Strukturen in Ihrem SAP HCM-System aus, die es nun anzupassen gilt. Von SAP wurden dafür bereits Ende 2021 entsprechende Updates ausgeliefert. Wir haben für Sie zusammengefasst, bei welchen Veränderungen wir Sie bei der Implementierung in Ihrem HCM-System unterstützen können.
Ab Januar 2022 sind für alle individual- und kollektivrechtlichen Entgeltumwandlungsvereinbarungen Arbeitgeberzuschüsse verpflichtend.
Unser Angebot:
Ab dem 1. Januar 2022 müssen u.a. für die SV-Meldeverfahren DEÜV, AAG, EEL und BDBS neue Datensatzversionen verwendet werden.
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Das Gesetz zur Änderung des Verdienststatistikgesetzes sieht vor, die drei bisher bestehenden Verdiensterhebungen – vierteljährliche Verdiensterhebung, Verdienststrukturerhebung und Sondererhebung Verdienste – zu einer neuen monatlichen Erhebung zusammenzufassen.
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Auch beim Thema Kurzarbeit im Zusammenhang mit der anhaltenden Corona-Pandemie ergeben sich laufend Veränderungen, wie z.B. die Verlängerung zur Zahlung erhöhter Leistungssätze für Kurzarbeitergeld bis zum 31.03.2022.
Unser Angebot:
Mit dem rvBEA-Verfahren soll künftig auch die Kommunikation mit der Rentenversicherung auf elektronischem Wege erfolgen. Die Teilnahme an dem rvBEA-Teilverfahren FORMS ist für alle Arbeitgeber ab dem 01. Januar 2022 verpflichtend. Zunächst betrifft das nur die Bescheinigung ZUZA (Antrag auf Befreiung der Zuzahlung bei med. Rehaleistungen). Ab 01. Juli 2022 wird dann auch die Bescheinigung BEEG (Arbeitgeberbescheinigung zum Antrag auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) bindend. Letztere kann freiwillig auch schon ab dem 1. Januar 2022 elektronisch übermittelt werden.
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Um Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu entlasten, sollen Arbeitgeber künftig digital über die Arbeitsunfähigkeit eines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers informiert werden. Die Krankenkassen erstellen dafür eine elektronische Meldung, die dann vom Arbeitgeber abgerufen werden kann. Seit 1. Januar 2022 ist die Übermittlung der eAU durch die Praxen an die Krankenkassen verpflichtend. Ab 1. Juli 2022 müssen dann auch die Krankenkassen die AU-Daten digital an die Arbeitgeber übermitteln.
Unser Angebot:
Unsere HCM-Experten haben langjährige und tiefgreifende Erfahrungen in den Bereichen Personaladministration und Organisationsmanagement, Personalabrechnung, Personalzeitwirtschaft und Portale. Sie sind auf der Suche nach Unterstützung bei HCM Themenstellungen, sowohl im Bereich der Implementierung als auch bei den betrieblichen Prozessen? Dann sprechen Sie uns gerne an!
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