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      SAP HCM: Diese gesetzlichen Neuerungen bringt der Jahreswechsel mit sich

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      1.  Sozialversicherung

      Mit der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2025 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurden die maßgeblichen Rechengrößen an die Einkommensentwicklung des vergangenen Jahres (2024) angepasst. Welche Rechengrößen 2025 gelten, entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle:

      Überblick Kennzahlen 2025

      Versicherung

      Bereich

      2024

      2024

      2025

      2025

      Bezugsgröße SV

       

      Monatlich

      Jährlich

      Monatlich

      Jährlich

      KV/PV-Bemessungsgrenze

       

      5.175 €

      62.100 €

      5.512,50 €

      66.150,00 €

      RV/AV-Bemessungsgrenze

      West

      7.550 €

      90.600 €

      8.050 €

      96.600 €

      RV/AV-Bemessungsgrenze

      Ost

      7.450 €

      89.400 €

       

       

      Rentenversicherung

       

      18,6%

       

      18,6%

       

      Arbeitslosenversicherung

       

      2,6%

       

      2,6%

       

      Krankenversicherung

       

      14,6%

       

      14,6%

       

      Durchschnittl. KV-Zusatzbeitragssatz

       

      1,7%

       

      2,5%

       

      Pflegeversicherung

       

      3,4%

       

      3,6%

       

      Zuschlag PV

       

      0,6%

       

      0,6%

       

      PV-Beitragsabschlag (pro Kind)

       

      0,25%

       

      0,25%

       

      Insolvenzgeldumlage

       

      0,06%

       

      0,15%

       

      Verpflichtende Nutzung der SV-Stammdatendatei ab dem 01.01.2025

      Arbeitgeber sind verpflichtet die neue SV-Stammdatendatei ab dem 01.01.2025 vor jeder Monatsabrechnung einzuspielen. Die Daten aus der SV-Stammdatendatei (Abrechnungskonstanten, Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze, etc.) sind durch die Software ins System zu übernehmen und in der Abrechnung zu verwenden. Die Software hat zudem die monatliche Einspielung der SV-Stammdatendatei sicherzustellen. Die SV-Stammdatendatei ersetzt die bisherigen trägerindividuellen Dateien:

      • Beitragssatzdatei

      • UV-Datendatei

      • BV-Datei

      • Dienststellenverzeichnis der BA

      DEÜV: Neue DSME-Datensatzversion 10 zum 01.01.2025

      • In DEÜV-Meldungen ist für Meldezeiträume ab dem 01.01.2025 kein Rechtskreiskennzeichen (Feld KENNZRK) im Datenbaustein Meldesachverhalt (DBME) mehr anzugeben. Der Meldegrund Wechsel des Rechtkreises wird damit obsolet.

      • Auch der Datensatz Krankenkassenmeldung (DSKK) erhält die neue Datensatzversion 04. Grund ist auch hier der Entfall des Rechtkreiskennzeichens für Meldezeiträume ab dem 01.01.2025, welches im Datenbaustein Meldesachverhalt Beitragsbemessungsgrenze (DBBG) enthalten ist.

      Datensatz Arbeitgeberkonto: Neue DSAK-Datensatzversion 03 zum 01.01.2025

      Künftig ist es möglich, erteilte SEPA-Lastschriftmandate elektronisch über das Verfahren zu widerrufen. Dazu wird im Datenbaustein SEPA-Lastschriftmandat (DBSL) das neue Feld „Kennzeichen Widerruf“ aufgenommen.

      Elektronisch Unterstützte Betriebsprüfung (euBP): Neue Schnittstellenversion 3.5.0 zum 01.01.2025

      Derzeit werden euBP-Datenlieferungen mit der Schnittstellenversion 3.3.0 erstellt. Diese wird nur noch bis Anfang 2025 von der DRV unterstützt. Die Umstellung auf die neue Schnittstellenversion 3.5.0 ergibt verschiedene Änderungen und Neuerungen im Verfahren:

      • Verschiebung mehrerer Datenfelder aus dem Datensatz Arbeitnehmer (DSAN) in den Datensatz Lohnabrechnung (DSLA)

      • Neuer optionaler Datensatz Fragebogen (DSFB) – damit können zusätzliche Fragen im Vorfeld der Prüfung beantwortet werden.

      • Neuer optionaler Datensatz Zugangseröffnung (DSZE) – damit kann erklärt werden, dass das Prüfergebnis zusätzlich elektronisch bereitgestellt werden soll.

      • Verpflichtende euBP-Datenlieferung bei Systemwechsel

      A1-Verfahren: Neue Anträge und Datensatzversionen zum 01.01.2025

      • Die Versionen aller bestehenden Antragsarten werden erhöht. Die Änderungen an den bestehenden Datensätzen haben nur geringe fachliche Auswirkungen.

      • Neuer Datensatz Grenzgänger

      • Neuer Datensatz bei gewöhnlicher Erwerbstätigkeit in mehreren Ländern und Mehrfachbeschäftigung

      Betriebsdatenmeldeverfahren: Anpassungen aufgrund der neuen Verfahrensanforderung 2.4

      • Wiederholung der Initialmeldung mit Meldegrund 09 zur Kopplung von Unternehmensnummer und Betriebsnummer im Jahr 2025. Das gilt auch, sofern die Meldung im Jahr 2024 bereits abgegeben wurde.

      • Erweiterung der Plausibilisierungsprüfungen für Unternehmensnummern

      • Aktualisierung der Liste der Rechtsformen

      Zahlstellenmeldeverfahren: Vorabbescheinigung

      Die Umsetzung des Meldegrunds Vorabbescheinigung ist für zertifizierte Entgeltabrechnungsprogramme künftig verpflichtend. Für Zahlstellen ist die Nutzung weiterhin optional.

      rvBEA Forms

      Neues Teilverfahren "Entgeltbescheinigungen Landwirtschaftliche Alterskasse" (LAKRV) ab 01.01.2025

      eAU: Neue Datensatzversion zum 01.01.2025

      Es ergeben sich folgende Änderungen für die neue Datensatzversion 2:

      • Aufnahme von Zeiten der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung

      • Differenzierung zwischen voraussichtlichem und tatsächlichem Entlassdatum bei stationären Aufenthalten

      • Proaktive Übermittlung des tatsächlichen Entlassdatums bei Krankenhausaufenthalten

      • Neue Rückmeldegründe zur Reduktion des Grundes "eAU liegt nicht vor (4)"

      2.  Steuer

      Neuer Programmablaufplan (PAP) 2025

      Für das Kalenderjahr 2025 wird ein neuer Programmablaufplan (PAP) zur Verfügung gestellt. In diesem sind voraussichtlich folgende Änderungen enthalten:

      • Erhöhung des Grundfreibetrags

      • Erhöhung des Kinderfreibetrags

      • Verschiebung der Eckwerte zum Abbau der kalten Progression

      • Erhöhung der Freigrenze für den Solidaritätszuschlag

      • Wegfall der ermäßigten Besteuerung für mehrjährige Bezüge (Fünftelregelung)
        Hinweis: Die im System für die mehrjährigen Bezüge verwendeten Lohnarten müssen nicht angepasst werden. Durch die bisher durchgeführte Günstigerprüfung konnte es bereits in der Vergangenheit zu einer Versteuerung als sonstiger Bezug kommen. Ab 2025 werden die mehrjährigen Bezüge automatisch immer als sonstiger Bezug versteuert. Auf der Lohnsteuerbescheinigung werden die mehrjährigen Bezüge weiterhin zur Berücksichtigung bei der Einkommensteuererklärung ausgewiesen. Dafür wird weiterhin die Kumulation 13 (mehrjähriges Steuerbrutto) benötigt. Vom BMF wurde ein geändertes Formular für 2025 veröffentlicht. Die Auslieferung des neuen Formulars und der geänderten Zuordnung der Lohnarten zu den Zeilen erfolgt mit der Auslieferung zum Jahreswechsel.

      Lohnsteueranmeldung (LStA)

      Neues XML-Schema für 2025: Für das Jahr 2025 wird ein neues XML bereitgestellt. Eine Anpassung des Formulars ist nicht notwendig.

      Lohnsteuerbescheinigung (LStB)

      Neues Formular und XML-Schema für 2025: Für das Jahr 2025 wird ein neues Formular bereitgestellt. Änderungen ergeben sich u. a. durch die Streichung der ermäßigten Besteuerung mehrjähriger Bezüge (Fünftelregelung) im Lohnsteuerabzugsverfahren.

      ELStAM

      Die Aufnahme der PKV-Daten in das ELStAM-Verfahren ist nach der Verschiebung der Einführung nun für Ende 2025 (erstmalige Datenbereitstellung mit der Novemberliste 2025, Anfang Dezember) geplant. Mit dem Jahreswechsel ist eine technische Vorabauslieferung von Objekten geplant.

      Digitale Lohnschnittstelle (DLS)

      Bereitstellung einer neuen Version der DLS für das Jahr 2025.

      3. Behördenkommunikation - B2A

      Steuer: Kommunikation Finanzverwaltung (Steuer)

      • ERiC Version 41
        Neue ERiC-Version: Mit dem Hauptrelease zum Jahreswechsel ("November"-Release) wird die Jahresversion für 2025 für die Lohnsteueranmeldung (LStA) bereitgestellt. Aus diesem Grund ist das Hauptrelease zwingende Voraussetzung für die Übertragung der LStA für 2025, d.h. erstmalig für den Anmeldezeitraum Januar 2025.

      Sozialversicherung: Kommunikation mit den Krankenkassen

      Die öffentlichen Zertifikate für die SV-Kommunikation mit den Krankenkassen verlieren zum 31.12.2024 ihre Gültigkeit. Vor dem Jahreswechsel ist zwingend die neue Zertifikatsliste einzulesen.

      Aktuelle Korrekturhinweise zu den oben genannten Verfahren finden Sie unter dem Hinweis 3522106 - Korrekturen zum JW Deutschland 2024/2025 nach dem Xmas HRSP (Sammelhinweis): https://me.sap.com/notes/3522106/D

      Quelle: 3522077 Vorankündigung Jahreswechsel 2024/2025 Deutschland: https://me.sap.com/notes/3522077/D

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