
Die Corona-Krise bedeutet auch für SAP-HCM-Systeme Änderungsaufwand. Hier finden Sie Informationen zu den neuen Abwesenheiten aufgrund des Infektionsschutzgesetzes.
Um die Abbildung dieser Abwesenheiten, sowie die Berechnung des Verdienstausfalls und die Erstattung im SAP-System ermöglichen zu können, kam der Hinweis 2905775 „Information zur Quarantäne gemäß Infektionsschutzgesetz“. Dieser beschreibt die Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes, sowie die notwendigen Schritte im SAP-System.
SAP betrachtet aktuell nur den Sachverhalt der Quarantäne (§ 56 Abs 1 Satz 2).
Zuerst muss der fachliche Sachverhalt geklärt werden:
Aktuell plant die SAP folgende Umsetzung zur Abrechnung gemäß dem Infektionsschutzgesetz für Mitarbeiter, die von der Quarantäne betroffen sind. Die Meinung der SAP ist, dass in der aktuellen Corona-Krise nur die Quarantäne relevant sein wird. Das Auslieferungsdatum ist noch nicht bekannt. Demnächst sollten weitere Informationen zu diesem Thema von der SAP veröffentlich werden.
Bevor SAP eine maschinelle Standardlösung zur Verfügung stellt, wird vorgeschlagen, zunächst zwei neue Abwesenheiten „Quarantäne IfSG“ und „Betreuung Kind IfSG“ als Kopie einer „bezahlten Freistellung“ anzulegen. Dies dient dazu, dass bereits eine Kennzeichnung vorliegt, jedoch die Mitarbeiter normal weiterbezahlt werden.
Lösung Teil 1: Manuelle Vorgabe der Verdienstausfallentschädigung und der Erhöhung des SV-Bruttos
Hier müssen eine Verdienstausfallentschädigung und eine SV-Brutto-Erhöhung über Lohnarten manuell erfasst werden.
Technische Voraussetzungen:
Lösung Teil 2: Maschinelle Bestimmung der Verdienstausfallentschädigung sowie Erhöhung des SV-Bruttos
Im Teil 2 sollten die oben erwähnte Einstellungen mithilfe der Fiktivläufe abgebildet werden. Die SAP bereitet eine Musterlösung vor, da es noch viele Unklarheiten bezüglich der Anforderungen zur Bestimmung der Verdienstausfallentschädigung und der Erhöhung des SV-Bruttos gibt.
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